Modernisierungsmieterhöhung: Pauschale Angaben für formelle Ordnungsmäßigkeit ausreichend!
Autor: RiBayObLG a.D. Dr. Michael J. Schmid, München
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2014
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2014
Die formelle Ordnungsmäßigkeit einer Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Instandsetzungsabschläge nicht oder nur pauschal angegeben sind. Die inhaltliche Richtigkeit der Erhöhungserklärung ist im Prozess erst dann zu prüfen, wenn der Mieter einen höheren als den vom Vermieter in der Erhöhungserklärung vorgenommenen Instandsetzungs- oder Instandhaltungsbedarf dartut.
LG Berlin, Urt. v. 27.3.2014 - 67 S 421/13
Vorinstanz: AG Mitte - 118 C 364/12
BGB § 559b Abs. 1 S. 2
LG Berlin, Urt. v. 27.3.2014 - 67 S 421/13
Vorinstanz: AG Mitte - 118 C 364/12
BGB § 559b Abs. 1 S. 2