Welche Rechte haben Urlauber bei Pauschalreisen?
30.07.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. EU-Pauschalreiserichtlinie: Bei Problemen wie Flugausfällen, Hotelüberbuchungen oder gravierenden Mängeln haftet der Reiseveranstalter – nicht die einzelnen Leistungserbringer.
2. Rechte von Pauschalreisenden: Bei Reisemängeln besteht ein Recht auf Beseitigung von Reisemängeln, eine angemessene Preisminderung oder gegebenenfalls Entschädigung. Bei erheblichen Mängeln kann die Reise sogar abgebrochen werden.
3. Pflichten des Reiseveranstalters: Der Veranstalter muss vor Vertragsschluss transparent über Leistungen, Preise, Rücktrittsrechte und Insolvenzschutz informieren und dem Reisenden einen Sicherungsschein aushändigen.
1. EU-Pauschalreiserichtlinie: Bei Problemen wie Flugausfällen, Hotelüberbuchungen oder gravierenden Mängeln haftet der Reiseveranstalter – nicht die einzelnen Leistungserbringer.
2. Rechte von Pauschalreisenden: Bei Reisemängeln besteht ein Recht auf Beseitigung von Reisemängeln, eine angemessene Preisminderung oder gegebenenfalls Entschädigung. Bei erheblichen Mängeln kann die Reise sogar abgebrochen werden.
3. Pflichten des Reiseveranstalters: Der Veranstalter muss vor Vertragsschluss transparent über Leistungen, Preise, Rücktrittsrechte und Insolvenzschutz informieren und dem Reisenden einen Sicherungsschein aushändigen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wie sind Pauschalreisen gesetzlich geregelt? Was ist ein Reiseveranstalter? Was ist eine Pauschalreise? Was gilt für die Online-Buchung verschiedener Einzelreiseleistungen? Sind Reisebüros nur Vermittler, die nie haften? Wann haften Reisebüros als Reiseveranstalter? Wer haftet für Mängel an Ferienwohnungen? Was gilt für nachträgliche Preisänderungen bei Pauschalreisen? Geltendmachen von Reisemängeln: Geänderte Fristen Praxistipp zur Pauschalreise Wie sind Pauschalreisen gesetzlich geregelt?
Das Reiserecht gehört zum Zivilrecht. Es ist in den §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Dabei geht es um das Rechtsverhältnis zwischen Urlauber und Reiseveranstalter, also um die Rechte des Urlaubers, wenn bei einer Pauschalreise etwas schiefgeht. Der Reiseveranstalter einer Pauschalreise haftet unabhängig vom eigenen Verschulden für Reisemängel.
Was ist ein Reiseveranstalter?
Ein Reiseveranstalter ist ein gewerblicher Unternehmer, der sich dazu verpflichtet, seinem Kunden eine Pauschalreise zu verschaffen. Bis Ende Juni 2018 war eine Pauschalreise eine Gesamtheit von Reiseleistungen, also mehrere Leistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis. Ab 1. Juli 2018 spricht das Gesetz nur noch von der Erbringung einer "Pauschalreise".
Tatsächlich werden die einzelnen Reiseleistungen dabei von den jeweiligen Vertragspartnern des Reiseveranstalters erbracht. Dazu gehören zum Beispiel die Fluggesellschaft, das Hotel oder eine Agentur, die Stadtrundfahrten durchführt. Das Reiserecht des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet den Reiseveranstalter dazu, die Reise mit den gebuchten Bestandteilen ohne Mängel zu organisieren. Darüber hinaus hat er noch weitere Pflichten, wie etwa den Abschluss einer Insolvenzversicherung, die Übergabe eines Sicherungsscheins an Reisende oder bestimmte Informationspflichten.
Seit 2018 müssen sich auch Unternehmen als Reiseveranstalter behandeln lassen, die vorher nicht als solche galten. Auch ein Reisebüro, ein Hotel oder ein Online-Reiseportal kann die gleichen Pflichten wie ein Veranstalter haben, wenn es die Durchführung einer Pauschalreise anbietet.
Was ist eine Pauschalreise?
Eine Pauschalreise liegt seit 2018 vor, wenn mindestens zwei Reiseleistungen für die gleiche Reise zu einem Paket zusammengefasst werden. Reiseleistungen sind
- die Beförderung von Personen,
- deren Beherbergung,
- die Vermietung von vierrädrigen Kraftfahrzeugen sowie von Zweirädern der Führerscheinklasse A,
- alle touristischen Leistungen, die hier nicht erwähnt sind, z. B. Stadtführungen, Skipässe, Eintrittskarten, Wellnessbehandlungen.
Auch wird eine einzige Reiseleistung bereits zur Pauschalreise, wenn sie mit einer zweiten kombiniert wird, welche mindestens 25 Prozent des Gesamtwertes der Reise ausmacht.
Keine Pauschalreisen sind Tagesreisen ohne Übernachtung mit einem Wert unter 500 Euro.
Sobald eine Reiseleistung in der Werbung als Pauschalreise bezeichnet wird, gilt sie rechtlich automatisch auch als solche.
Gilt eine Reise als Pauschalreise, haben Reisende im Falle von Mängeln verschiedene Ansprüche gegen den Reiseveranstalter. Unter das Pauschalreiserecht können seit der Reform nicht nur klassische Reiseveranstalter fallen, sondern auch andere Anbieter von Reiseleistungen, wie Online-Reiseportale, Hotels oder Fluggesellschaften, wenn sie eine Pauschalreise im oben beschriebenen Sinn anbieten.
Was gilt für die Online-Buchung verschiedener Einzelreiseleistungen?
Dabei sind verschiedene Fälle zu unterscheiden: Einerseits gibt es sogenannte "verbundene Online-Buchungsverfahren" und andererseits die Vermittlung "verbundener Reiseleistungen". Für beide gelten unterschiedliche Regeln.
Bei den "verbundenen Online-Buchungsverfahren" bucht der Kunde eine Reiseleistung auf einer Internetseite. Auf dieser Seite kann er dann auch gleich eine weitere Leistung bei einem anderen Anbieter dazubuchen. Dazu bekommt er Zugriff auf das Online-Buchungssystem des anderen Anbieters. Wird der zweite Vertrag spätestens 24 Stunden nach dem ersten abgeschlossen, gelten beide Leistungen vor dem Gesetz als einheitlicher Pauschalreisevertrag. Dann haftet der Inhaber der ersten Internetseite als Reiseveranstalter.
Eine "Vermittlung verbundener Reiseleistungen" liegt vor,
- wenn der Kunde im Rahmen eines einzigen Kontakts mit dem Unternehmen Verträge über mindestens zwei Arten von Reiseleistungen vermittelt bekommt, die er getrennt auswählt und getrennt bezahlt, oder wenn er sich zumindest für jede Leistung getrennt zur Bezahlung verpflichtet.
- wenn eine Online-Plattform oder ein Reisebüro innerhalb von 24 Stunden dem Reisenden zwei Leistungen vermittelt, etwa Flug und Hotel.
Eine solche Vermittlung verbundener Reiseleistungen gilt nicht als Pauschalreise. Der Anbieter haftet also nicht als Reiseveranstalter. Er hat aber zusätzliche Pflichten. Zum Beispiel muss er die Reisenden in einem besonderen Formblatt darauf hinweisen, dass er nicht als Reiseveranstalter haftet. Er muss eine Insolvenzversicherung abschließen, um die Reisenden vor den Folgen einer möglichen Zahlungsunfähigkeit zu schützen. Wenn er das falsche Formblatt verwendet, haftet er unter Umständen dann doch als Reiseveranstalter.
Sind Reisebüros nur Vermittler, die nie haften?
Ein Reisebüro verkauft seinen Kunden im Ladengeschäft Reisen, die von Reiseveranstaltern angeboten werden. Es vermittelt also die Reiseleistungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Allerdings kommt es auch vor, dass ein Reisebüro für seine Kunden individuelle Leistungspakete zusammenstellt. Diese können zum Beispiel aus Flug, Hotel, Mietwagen und sportlichen Aktivitäten bestehen. Früher konnten sich Reisebüros auch in solchen Fällen darauf berufen, nur Vermittler von Leistungen fremder Anbieter zu sein. Dann hafteten sie nicht für Reisemängel aus deren Zuständigkeitsbereich. Seit 1. Juli 2018 haften Reisebüros in bestimmten Fällen wie Veranstalter. Dann müssen sie auch für Versäumnisse der ausführenden Unternehmen einstehen.
Wann haften Reisebüros als Reiseveranstalter?
Auch Reisebüros können als Reiseveranstalter haften, wenn sie
- mehrere Leistungen in der Werbung als ”Pauschalreise” anbieten oder
- für den Kunden ein Paket von mehreren Reiseleistungen zusammenstellen und ihm dafür einen Gesamtpreis in Rechnung stellen,
- bei verbundenen Reiseleistungen das falsche Info-Formblatt benutzen.
Nach wie vor können Reisebüros auch mehrere einzelne Reiseleistungen nur an den Kunden vermitteln, ohne gleich als Reiseveranstalter zu haften (siehe oben: "Vermittlung verbundener Reiseleistungen"). Um nicht zu haften, dürfen sie die Einzelleistungen nicht zu einem Gesamtpreis anbieten oder in Rechnung stellen. Für jede Leistung muss also eine separate Rechnung erstellt werden. Die Bezahlung selbst wiederum kann in einem einzigen Bezahlvorgang stattfinden.

Ärger im Urlaub: Was tun bei Reisemängeln?
Wer haftet für Mängel an Ferienwohnungen?
Vor 2018 fielen Ferienwohnungen oder Hotelzimmer, die als Einzelleistung über einen Reiseveranstalter gebucht wurden, unter das Pauschalreiserecht. Daher konnten Reisende bei Mängeln erhebliche Ansprüche geltend machen. Nach dem aktuellen Recht fallen solche Buchungen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Sie gelten stattdessen als sogenannte Beherbergungsverträge. Bei diesen herrscht größere Vertragsfreiheit. Die Folge: Der Anbieter einer Ferienwohnung kann, auch wenn er Reiseveranstalter ist, festlegen, dass das Recht des Landes gilt, in dem die Unterkunft liegt. Dadurch müssen Ansprüche wegen Reisemängeln oft im Ausland eingeklagt werden. Dies ist für Verbraucher natürlich ein großes Hindernis. Bei einem Pauschalreisevertrag wäre eine solche AGB-Klausel unwirksam.
Was gilt für nachträgliche Preisänderungen bei Pauschalreisen?
Das Reiserecht ermöglicht in gewissem Rahmen einseitige Preisänderungen durch den Reiseveranstalter zum Nachteil des Kunden nach der Buchung. Voraussetzung ist, dass im Reisevertrag die Möglichkeit der Preisänderung vereinbart ist. Der Preis der Reise kann sich beispielsweise aufgrund gestiegener Treibstoffkosten, Abgaben oder geänderter Wechselkurse noch bis 20 Tage vor Reisebeginn um bis zu acht Prozent erhöhen. Reisende haben deshalb kein Rücktrittsrecht.
Geltendmachen von Reisemängeln: Geänderte Fristen
Früher mussten Reisende ihre Rechte wegen Reisemängeln innerhalb einer Frist von einem Monat nach Reiseende beim Veranstalter geltend machen. Diese Frist ist entfallen. Es gilt nur noch die übliche Verjährungsfrist. Pauschalreisende haben ab vertraglichem Ende der Reise zwei Jahre lang Zeit, um ihre Ansprüche einzufordern.
Praxistipp zur Pauschalreise
Manchmal ist für Reisende schwer festzustellen, ob die gebuchte Reise unter das Pauschalreiserecht fällt und sie damit Mängelansprüche gegen den Reiseveranstalter haben. Im Zweifel empfiehlt sich die Prüfung der Rechtslage durch einen auf das Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann auch beurteilen, in welcher Höhe Ansprüche etwa auf eine Reisepreisminderung geltend gemacht werden können und bei deren Durchsetzung helfen.
(Bu)