OLG Düsseldorf, Beschl. 17.11.2020 - 1 UF 96/20
Hinzuziehung des Auskunftsberechtigten bei der Aufnahme des Vermögensverzeichnisses im Zugewinnausgleichsverfahren
Autor: RA Dr. Walter Kogel, FAFamR, Dr. Kogel & Mast Familienanwälte, Aachen
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2022
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2022
Auch nach der Güterrechtsnovelle steht dem Auskunftsberechtigten ein Anspruch auf Hinzuziehung bei der Aufnahme des Vermögensverzeichnisses zu. Eine teleologische Reduzierung der Vorschrift des § 1379 Abs. 1 Satz 3 BGB ist nicht angezeigt.
BGB § 260, § 1379 Abs. 1 S. 3
BGB § 260, § 1379 Abs. 1 S. 3