OLG Düsseldorf, Beschl. 23.10.2020 - 3 UF 105/20
Fehlende Entscheidungsreife eines Scheidungsantrags bei Nichteinhaltung der „Zweiwochen“-Frist
Autor: RiAG Niels Bauer, Lörrach
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2022
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2022
3. Wird einem hierauf gestützten Antrag auf Terminsverlegung nicht stattgegeben, ist auf eine gegen die Scheidungsverbundentscheidung eingelegte Beschwerde die Entscheidung wegen fehlender Entscheidungsreife aufzuheben und an das AG zurückzuverweisen.
FamFG § 137 Abs. 2 S. 1
FamFG § 137 Abs. 2 S. 1