OLG Koblenz, Beschl. 7.9.2022 - 9 UF 123/22
Nutzungsentschädigung für Familienheim bei Alleineigentum des ausgezogenen Ehegatten
Autor: DirAG Andreas Frank, Cuxhaven
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 03/2023
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 03/2023
Nutzt ein Ehegatte nach der Trennung das im Alleineigentum des anderen stehende Familienheim allein, entspricht es in der Regel der Billigkeit, dass er diesem eine Nutzungsvergütung in Höhe der objektiven Marktmiete zahlt und die umlagefähigen Betriebskosten trägt.
BGB § 705, § 1361b Abs. 3 S. 2
BGB § 705, § 1361b Abs. 3 S. 2