OLG Nürnberg, Beschl. 10.6.2021 - 11 UF 227/21
Zweierlei Anträge auf Wohnungsüberlassung
Autor: RiAG a.D. Ralph Neumann, Brühl
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 12/2021
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 12/2021
1. Anträge nach § 1361b BGB und § 1 GewSchG können in einem Verfahren verhandelt und entschieden werden.2. Hat das Ausgangsgericht einen Antrag gem. § 1361b BGB nach § 2 GewSchG entschieden, wendet das Beschwerdegericht die durch den Sachverhalt gedeckten Normen zum Erreichen des Anspruchsziels an. In Ehewohnungssachen ist dabei das Schlechterstellungsgebot zu beachten.
BGB § 1361b; GewSchG § 2
BGB § 1361b; GewSchG § 2