OLG Nürnberg, Beschl. 25.1.2022 - 11 UF 801/21
Verwirkung eines Schmerzensgeldanspruchs nach häuslicher Auseinandersetzung durch Versöhnung
Autor: DirAG Andreas Frank, Cuxhaven
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 07/2022
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 07/2022
Ein während der Ehe entstandener Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgelds gegen den anderen Ehegatten ist nicht schon deshalb verwirkt, weil die Eheleute nach der Verletzungshandlung vorübergehend (hier: für ca. drei Jahre) wieder in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben.
BGB § 207, § 242, § 253, § 823
BGB § 207, § 242, § 253, § 823