OLG Stuttgart, Beschl. 17.2.2022 - 16 UF 108/22
Auseinandersetzung einer Ehegattenaußengesellschaft
Autor: VPräsOLG a.D. Reinhardt Wever, Bremen
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2022
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2022
Für die Zeit bis zur Trennung besteht regelmäßig kein Anspruch auf nachträgliche hälftige Gewinnbeteiligung nach dem Ende der Gesellschaft, wenn im gesetzlichen Güterstand lebende Eheleute als Gesellschafter einer BGB-Außengesellschaft freie Gewinnentnahme vereinbart und praktiziert haben.
BGB § 722 Abs. 1
BGB § 722 Abs. 1