Saarl. OLG, Beschl. 11.1.2022 - 6 UF 91/21
Berücksichtigung einer Abfindung anlässlich der Auflösung eines Arbeitsvertrags beim Zugewinn oder Unterhalt
Autor: RA Dr. Walter Kogel, FAFamR, Dr. Kogel & Mast Familienanwälte, Aachen
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 04/2022
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 04/2022
Erhält ein Ehegatte anlässlich der Auflösung seines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, ist der zum Endvermögensstichtag noch vorhandene Betrag unter folgenden Voraussetzungen eine Aktivposition in der Vermögensbilanz im Zugewinnausgleich: Der Betrag wurde/wird nicht in eine Unterhaltsregelung einbezogen und unterliegt damit nicht dem Doppelverwertungsverbot. Und der Pflichtige ist auf den Betrag nicht für eigene Unterhaltszwecke oder für Zwecke anderer Unterhaltsberechtigter angewiesen. Letztere Voraussetzung ist aufgrund einer stichtagsbezogenen Prognose zu prüfen.
BGB § 1373, § 1376, § 1378
BGB § 1373, § 1376, § 1378