Schadensersatz: Begleitkosten für eine Reparatur?
Autor: RiBayObLG a.D. Dr. Michael J. Schmid, München
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2015
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2015
Im Rahmen des Schadensersatzes wegen eines beschädigten Parkettbodens geltend gemachte sog. Begleitkosten (wie z.B. Malerkosten) sind nur dann fiktiv auf der Basis einer sachverständigen Schätzung ersatzfähig, wenn sie zwangsläufig mit der Schadensbeseitigung verbunden sind und ihr Ausmaß sicher geschätzt werden kann. Nicht fiktiv erstattungsfähig sind Kosten, die allenfalls entstehen würden, wenn die Arbeiten auch tatsächlich durchgeführt würden.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.4.2015 - I-5 U 97/14
Vorinstanz: LG Düsseldorf - 3 O 74/10
BGB § 249
OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.4.2015 - I-5 U 97/14
Vorinstanz: LG Düsseldorf - 3 O 74/10
BGB § 249