Schenkungsteuer: Übertragung eines Einzelkontos unter Ehegatten
Autor: RAin Susanne Christ, FAinStR, Steuer- und Wirtschaftskanzlei, Köln
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2016
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2016
1. Überträgt ein Ehegatte das Guthaben seines Einzelkontos auf den anderen Ehegatten, kann darin eine unentgeltliche Zuwendung liegen.2. Die Feststellungslast für die Tatsache, dass dem anderen Ehegatten im Innenverhältnis bereits vor Übertragung das Guthaben vollständig oder teilweise zuzurechnen war, tragen die Ehegatten. Kann dies nicht nachgewiesen werden, darf das Finanzamt eine Schenkung bejahen und darauf Schenkungsteuer erheben.
BFH, Urt. v. 29.6.2016 - II R 41/14
Vorinstanz: FG Nürnberg, Urt. v. 15.4.2014 - 4 K 1390/11
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
BFH, Urt. v. 29.6.2016 - II R 41/14
Vorinstanz: FG Nürnberg, Urt. v. 15.4.2014 - 4 K 1390/11
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1