Teilzahlung: Vermieter kann nicht Anrechnung auf mehrere Schulden bestimmen!
Autor: RiBayObLG a.D. Dr. Michael J. Schmid, München
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2014
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2014
Bei einem Mietvertrag über einen Kfz-Stellplatz und einem solchen über eine Wohnung sind nicht spezifizierte Teilzahlungen zunächst auf die Wohnraummiete zu verrechnen. Teilzahlungen auf die Wohnraummiete sind zunächst auf die Mietnebenkostenvorauszahlungen und erst dann auf die Grundmiete zu verrechnen.
LG Bonn, Urt. v. 16.1.2014 - 6 S 43/13
Vorinstanz: AG Bonn - 202 C 122/12
BGB § 556
LG Bonn, Urt. v. 16.1.2014 - 6 S 43/13
Vorinstanz: AG Bonn - 202 C 122/12
BGB § 556