Haustiere im Auto transportieren: Das solltest Du unbedingt beachten!
20.08.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Ob der Hund mit zum Spazierengehen in den Wald soll, die Katze zur Urlaubsbetreuung oder das Zwergkaninchen zum Tierarzt – beim Transport von Tieren im Auto sind einige Dinge zu beachten.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Gibt es eine Anschnallpflicht für Tiere? Tiere im Auto: Fahrer darf nicht gestört werden Tiere im Auto nicht ausreichend gesichert: Wie viel Bußgeld wird fällig? Wie kann man sein Haustier im Auto sicher transportieren? Tipp: Hunde langsam ans Autofahren gewöhnen Achtung Gefahr: Tiere nicht bei Hitze im Auto lassen! Tiere im Auto – einige wichtige Punkte kurz zusammengefasst: Praxistipp zum Transport von Tieren im Auto Gibt es eine Anschnallpflicht für Tiere?
Nicht einmal für große Hunde besteht eine ausdrückliche gesetzliche Anschnallpflicht im Auto. Allerdings sollte jedem klar sein, dass es nicht besonders sinnvoll ist, Hund oder Katze beim Fahren unkontrolliert durchs Auto klettern zu lassen oder gar auf dem Schoß zu haben. Der vierbeinige Liebling kann bei der ersten Vollbremsung schnell zum Wurfgeschoss werden. Dabei kann sich das Tier verletzen, auch die menschlichen Insassen werden gefährdet und die Verkehrssicherheit leidet darunter auch.
Die Straßenverkehrsordnung sieht Tiere einfach als Ladung an. Und für diese gibt es Regeln: Gemäß § 22 StVO muss die Ladung in einem PKW so gesichert werden, dass sie nicht einmal bei einer kräftigen Vollbremsung, einem wilden Ausweichmanöver oder einem Auffahrunfall unkontrolliert durch das Auto fliegt oder herumrutscht.
Hier sollte man wissen: Bereits bei einem Aufprall mit 50 km/h wirkt in einem PKW das Dreißigfache des Eigengewichts auf einen Körper ein. Beispiel: Ein 20 Kilo schwerer Hund entwickelt eine Durchschlagskraft von mehr als einer halben Tonne, wenn er eine Person trifft oder von innen durch die Windschutzscheibe fliegt.
Fazit: Zwar gibt es keine Anschnallpflicht für Haustiere. Autofahrer haben jedoch die Pflicht, diese gegen unkontrolliertes Herumfliegen im Falle eines Unfalls oder einer Vollbremsung zu sichern.
Tiere im Auto: Fahrer darf nicht gestört werden
Auch die Ablenkung durch ein Haustier kann einen Unfall verursachen. Wenn dem Fahrer während der Fahrt ein Papagei ins Ohr kreischt, sein Hund im Fahrzeug herumtobt oder sich die Katze in Panik in seinem Bein verkrallt, weil draußen ein LKW gehupt hat, erhöht dies massiv die Unfallgefahr.
Als Autofahrer sind Sie dazu verpflichtet, dies zu verhindern. Gemäß § 23 StVO müssen Autofahrer dafür sorgen, dass ihre Sicht und ihr Gehör nicht durch die Personen-Besatzung des Fahrzeugs, durch Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Autos beeinträchtigt werden. Ein Verstoß gegen diese Regel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Tiere im Auto nicht ausreichend gesichert: Wie viel Bußgeld wird fällig?
Werden Ladung oder Tiere im Auto nicht ausreichend gesichert, fällt dafür ein Bußgeld von 35 Euro an. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt dieses auf 60 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Kommt es durch das ungesicherte Tier zu einem Unfall, beträgt das Bußgeld 75 Euro. Auch hier wird ein Punkt fällig.
Wird die Sicht oder das Gehör des Fahrers durch Tiere im Auto beeinträchtigt, kostet dies 10 Euro Bußgeld. Leidet die Verkehrssicherheit durch unsachgemäße Ladung, können es aber auch 25 Euro werden.
Wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt, ist das Bußgeld jedoch der geringste Kostenpunkt. Die Kfz-Versicherung kann nämlich ein ungenügend gesichertes Tier im Auto als grobe Fahrlässigkeit ansehen. In diesem Fall kann die Kaskoversicherung ihre Leistungen herabsetzen. Es sei denn, der Einwand der groben Fahrlässigkeit ist im Versicherungsvertrag ausgeschlossen. Dies ist in vielen modernen Verträgen der Fall. Selbstverständlich ist es jedoch nicht.
Wie kann man sein Haustier im Auto sicher transportieren?
Der Zoohandel bietet für kleinere Tiere wie kleine Hunde, Katzen oder Zwergkaninchen unterschiedliche Transportboxen an. Diese machen natürlich nur dann Sinn, wenn man sie mit Gurten festschnallt oder wenn sie auf andere Weise sicher am Auto befestigt sind. Für große Hunde gibt es besondere Hundegurte, um den Vierbeiner auf der Rückbank zu sichern. Diese sind praktisch eine Kombination aus Gurt- und Brustgeschirr. Die Gurte sind gepolstert und werden im Gurtschloss der Rückbank eingeklinkt.
Speziell für kleine Hunde sind Hunde-Autositze erhältlich. Diese sehen aus wie eine Art Sitzschale und sind mit Schlaufen am Sicherheitsgurt und an der Kopfstütze befestigt. Dabei wird der Hund zusätzlich mit einem Transportgeschirr gesichert, das mit einem Haken am Hundesitz befestigt wird.
Eine weitere Möglichkeit, ein Tier im Auto zu sichern, sind Sicherungsnetze oder -gitter. Mit diesen kann man den Laderaum eines Kombis vom Fahrgastraum abtrennen und das Tier bei einem Aufprall abfangen. Allerdings sollte man dafür nur Gitter nutzen, die genau zum Fahrzeug passen und mit diesem fest verbunden werden können. Oft lassen sich Universallösungen nicht gut befestigen. Netze sind häufig nicht stabil genug. Im Notfall können sie reißen. Auch haben sie den Nachteil, dass sich das Tier bei einem Unfall unter Umständen daran verletzt oder sich darin verwickelt. Ein Sicherungsgitter allein schützt den Hund meist nicht vor Verletzungen, da er bei einem Unfall auf das Gitter prallt.
In einem Test des ADAC haben sogenannte Rückbankrollen bzw. -röhren für Hunde schlecht abgeschnitten. Diese sind seitlich offen. Dadurch werden die Hunde bei Schleuderbewegungen oder Vollbremsungen des Autos allzu leicht seitlich herausgeschleudert und kollidieren dann mit den Türverkleidungen.
Mit dem Isofix-System können sogenannte Softtaschen auf der Rückbank fixiert werden. Diese müssen jedoch der Größe des Hundes angepasst sein und korrekt eingebaut und befestigt werden.
Tipp: Hunde langsam ans Autofahren gewöhnen
Einer Umfrage von autoscout24 zufolge transportiert mehr als jeder dritte Autofahrer in Deutschland regelmäßig Hunde im Auto. Fast jeder Fünfte sichert seine vierbeinigen Passagiere nicht ausreichend. Nicht nur die Sicherung durch technische Mittel spielt eine Rolle bei der Unfallverhütung, sondern auch das Verhalten und das Training des Hundes.
Hunde begleiten ihre Besitzer regelmäßig in die freie Natur, ins Wochenende oder auch mal in den Urlaub. Kennt der Hund das Autofahren in der Transportbox noch nicht, kann man ihn daran langsam gewöhnen. Empfehlenswert ist eine behagliche Ausstattung der Box mit einer weichen Decke und einem Spielzeug. Man kann auch ein altes Kleidungsstück dazulegen, das nach Frauchen oder Herrchen riecht. Auch ein Leckerbissen schadet nicht. Anfangs sind kurze Fahrtstrecken anzuraten. Die erste Fahrt sollte natürlich nicht ausgerechnet zum Tierarzt gehen! Wenn der Hund mit einem Sicherheitsgeschirr auf der Rückbank angeschnallt wird, sollte zu Anfang ein bekannter Mensch daneben sitzen. Dann kann dieser auch gleich darauf achten, dass die Gurte richtig eingestellt sind und weder zu fest noch zu locker sitzen.
Achtung Gefahr: Tiere nicht bei Hitze im Auto lassen!
Bei starker Sonneneinstrahlung heizt sich ein geparktes Auto sehr schnell auf. Einen Hund darin zu lassen – womöglich noch bei geschlossenen Fenstern – fällt unter Tierquälerei. Im Auto herrschen schnell 50 oder auch 70 Grad Celsius. Diese Temperaturen kann ein Hund nicht ausgleichen, denn Hunde schwitzen nicht wie wir. Da nützt auch ein Schattenparkplatz oder ein spaltbreit geöffnetes Fenster nichts. Für den Hund bedeutet dies Lebensgefahr.
Vorsätzliche Tierquälerei ist eine Straftat, die unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Bestraft werden kann auch fahrlässiges (weil gedankenloses) Handeln. Dies kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz darstellen. Die Folge kann eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro sein.
Wenn ein aufmerksamer Passant Polizei oder Feuerwehr ruft, um einen hitzegeschädigten Hund zu retten, muss der Hundebesitzer die Einsatzkosten bezahlen. So hat zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 12 A 10619/05). Hier war die Polizei angerückt und hatte die Autoscheibe mit einem Beil eingeschlagen. Der Hundebesitzer blieb auch auf dem Schaden an der Scheibe sitzen.
Näheres zu diesem Thema finden Sie hier:
Hund bei Hitze und in der Arbeitszeit im Auto: Tierquälerei?
Tiere im Auto – einige wichtige Punkte kurz zusammengefasst:
1. Ungesicherte Tiere verwandeln sich bei einem Unfall oder einer Vollbremsung in Wurfgeschosse mit unerwarteter Durchschlagskraft. Nicht nur das Tier wird verletzt, sondern auch die menschlichen Insassen und die Verkehrssicherheit sind in Gefahr.
2. Es gibt keine Anschnallpflicht für Haustiere. Trotzdem verpflichtet die Straßenverkehrsordnung Autofahrer dazu, ihre Ladung einschließlich Tieren ausreichend zu sichern. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder und Punkte.
3. Die Verkehrssicherheit darf auch nicht durch Lärm oder Sichtbehinderungen beeinträchtigt werden.
4. Die Kfz-Versicherung kann ein unzureichend gesichertes Tier nach einem Unfall als grobe Fahrlässigkeit werten und ihre Leistungen heruntersetzen.
5. Der Fachhandel bietet viele Sicherungsmöglichkeiten für Tiere im Auto an. Oft müssen mehrere kombiniert werden, z. B. Hundeboxen mit Anschnallsystemen, um ein sicheres Ergebnis zu erzielen.
6. Wer Tiere bei Hitze im geparkten Auto lässt, gefährdet deren Leben und kann sich wegen Tierquälerei strafbar machen. Im Fall eines Polizei- oder Feuerwehreinsatzes zahlt der Autofahrer die Einsatzkosten. Schäden z. B. für eingeschlagene Autoscheiben werden nicht erstattet.
Praxistipp zum Transport von Tieren im Auto
Wer seine Haustiere im Auto transportieren will, sollte unbedingt auf eine ausreichende Sicherung achten. Dies kann bei einem Unfall Tier und Tierhalter retten. Für rechtliche Fragen rund um Tiere im Auto oder zu einem Bußgeldverfahren ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der beste Ansprechpartner.
(Ma)