Ihren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hier finden
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Übersicht unserer Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dammstraße 18
67059 Ludwigshafen am Rhein
(35 Bewertungen)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Remstalstraße 21
70374 Stuttgart
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sudetenstraße 25
76694 Forst
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mühlenstraße 12
18055 Rostock
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Goethestraße 21
60313 Frankfurt am Main
(5 Bewertungen)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sögestraße 48
28195 Bremen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Douglasstraße 24 - 26
76133 Karlsruhe
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Residenzplatz 1
87435 Kempten (Allgäu)
(1 Bewertung)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hauptstraße 72
55743 Idar-Oberstein
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Max-Delbrück-Straße 18
51377 Leverkusen
Das Bank- Kapitalmarktrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht?
Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Regelungen aus einer Vielzahl von Gesetzen. Es behandelt alle Rechtsprobleme, die im Rahmen der Bankwesens aufkommen können, also zum Beispiel Streitigkeiten über- Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsklauseln,
- über die Führung von Bankkonten und Wertpapierdepots,
- über Kreditverträge und Sicherheiten,
- den Zahlungs- und Überweisungsverkehr,
- Investmentgeschäfte aller Art,
- Vermögensverwaltung,
- Leasingverträge,
- die Gesetzgebung gegen Geldwäsche,
- den Datenschutz,
- die Gebühren für Dienstleistungen.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht. Dies schließt die oben genannten Bereiche ein. Nicht zu vernachlässigen sind auch verfahrens- und prozessrechtliche Besonderheiten. Das theoretische Wissen wird im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen abgefragt. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle im Bank- und Kapitalmarktrecht eigenständig bearbeitet hat. Diese Fälle müssen sich thematisch auf mindestens drei verschiedene Wissensbereiche (z.B. Geschäftsverbindungen, Kreditvertragsrecht und Zahlungsverkehr) beziehen; in jedem Bereich müssen mindestens fünf Fälle bearbeitet worden sein. Bei mindestens 30 der Fälle muss es sich um sogenannte rechtsförmliche Verfahren – also Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren – gehandelt haben. Dies muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten belegen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?