Ihren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Dr. Boris Lothar Wolkowski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Bökelstraße 40
41063 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Achim Strauch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Betgasse 2
63739 Aschaffenburg
Rechtsanwalt Dipl.-oec. (Univ.) Bernd Paschek
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Gratzmüllerstraße 1
86150 Augsburg
Rechtsanwalt Matthias Schröder
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kaiserhofstraße 10
60313 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Dr. Jörg Bonke
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hafenweg 8
48155 Münster
Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky
   (1 Bewertung)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sankt-Josefs-Kirchplatz 1
48153 Münster
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Rechtsanwalt Alexander Hammer, LL.M.
   (2 Bewertungen)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Friedrichstraße 17-19
52070 Aachen
Rechtsanwältin Sabine Kleinke
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hohetorwall 1a
38118 Braunschweig
Rechtsanwalt Helmut Göttler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
St.-Cajetan-Straße 1-3
81669 München

Das Bank- Kapitalmarktrecht

Ein „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ist in Deutschland der richtige Ansprechpartner für alle juristischen Fragen rund um das Verhältnis zwischen Kunde und Geldinstitut. Anfang 2013 waren 732 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht?

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Regelungen aus einer Vielzahl von Gesetzen. Es behandelt alle Rechtsprobleme, die im Rahmen der Bankwesens aufkommen können, also zum Beispiel Streitigkeiten über
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsklauseln,
  • über die Führung von Bankkonten und Wertpapierdepots,
  • über Kreditverträge und Sicherheiten,
  • den Zahlungs- und Überweisungsverkehr,
  • Investmentgeschäfte aller Art,
  • Vermögensverwaltung,
  • Leasingverträge,
  • die Gesetzgebung gegen Geldwäsche,
  • den Datenschutz,
  • die Gebühren für Dienstleistungen.
Natürlich gehören zum Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts auch die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübte behördliche Aufsicht über das Bankwesen und eine Vielzahl steuerlicher Regelungen. Von besonderer Bedeutung sind ferner gesetzliche Vorschriften, die Vertriebsmitarbeitern eine Reihe von Informationspflichten im Rahmen der Kundenberatung auferlegen. Werden diese verletzt oder nicht hinreichend dokumentiert, kann dies zu einer Haftung des Geldinstituts führen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die sogenannte Prospekthaftung, die sich auf Angaben in Verkaufsprospekten für Wertpapiere bezieht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht. Dies schließt die oben genannten Bereiche ein. Nicht zu vernachlässigen sind auch verfahrens- und prozessrechtliche Besonderheiten. Das theoretische Wissen wird im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen abgefragt. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle im Bank- und Kapitalmarktrecht eigenständig bearbeitet hat. Diese Fälle müssen sich thematisch auf mindestens drei verschiedene Wissensbereiche (z.B. Geschäftsverbindungen, Kreditvertragsrecht und Zahlungsverkehr) beziehen; in jedem Bereich müssen mindestens fünf Fälle bearbeitet worden sein. Bei mindestens 30 der Fälle muss es sich um sogenannte rechtsförmliche Verfahren – also Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren – gehandelt haben. Dies muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten belegen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?