Rechtsanwalt Dr. iur. Ass. jur. Matthias Berger
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Rechtsanwalt Dr. iur.. Berger prüft und gestaltet Ihre Arbeitsverträge, berät Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen. Im Schadensfall begleitet RA Dr. Berger Berger Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bei Kündigungen, Abmahnungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing, etc. und übernimmt die Vertretung vor Gericht.
Bank-und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Dr. iur. Berger berät Banken, Finanzdienstleister und Verbraucher auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, er prüft und gestaltet Verträge, Prospekte, Allgemeine Geschäftsbedingungen und nimmt gutachtlich Stellung zu rechtlichen Fragestellungen.
Schwerpunkte auf diesem Interessengebiet sind Interessenvertretungen im Rahmen von Falschberatungen und fehlerhaften Widerrufsbelehrungen und Widerrufsinformationen bei Darlehen, Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Rechtsanwalt Dr. Berger stellt Ihnen auf diesem Rechtsgebiet fachanwaltliche Expertise gerne zur Verfügung.
Gesellschaftsrecht
Das deutsche Gesellschaftsrecht ist mitunter sehr vielschichtig. Es regelt die Gründung, den laufenden Betrieb und die Beendigung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Rechtsanwalt Berger begleitet Sie rechtlich in wichtigen Bereichen, zum Beispiel bei Erstellung von Gesellschaftsverträgen, in Fragen der Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, in Fragen von Entscheidungskompetenzen und der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen im laufenden Betrieb. Marktveränderungen können Änderungen der Unternehmensstruktur, mithin eine Umwandlung erforderlich machen. Die Verknüpfung zu Rechtsgebieten, beispielsweise zum Arbeitsrecht im Rahmen der Mitbestimmung oder dem Steuerrecht bei der Unternehmensnachfolge erfordert einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Die Kanzlei Dr. Berger begleitet Sie in diesen Fragestellungen.
Steuerrecht
Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten der Welt. Der überwiegende Teil der weltweiten Steuerliteratur ist deutschen Ursprungs. Nach Expertenmeinungen zahlen die deutschen Bürger dem Staat mehr, als sie ihm von Gesetzes wegen schuldig sind. Gerade bei der Lohn- und Einkommensteuer, gibt es legale Gestaltungsspielräume, die Steuerzahler häufig ungenutzt lassen. Rechtsanwalt Berger unterstützt Sie bei der Anfertigung Ihrer Einkommensteuererklärung, prüft erlassene Bescheide und vertritt Ihre rechtlichen Interessen in förmlichen Einspruchs- und Klageverfahren.
Jegliche Beratung und Vertretung erfolgt in persönlichem Kontakt zwischen Rechtsanwalt Berger und seinen MandantInnen.
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