Grundsteuererklärung stellt Steuerzahler vor eine Vielzahl von Herausforderungen
23.01.2023, Autor: Herr Matthias Berger / Lesedauer ca. 2 Min. (87 mal gelesen)
Der Verfasser weist auf die Abgabefrist der Grundsteuererklärung und damit einhergehende Probleme hin.
Forst, 23.01.2023
Die Zeit drängt. Bereits mit Ablauf des Monats Januar 2023 sollen Hausbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Trotz Verlängerung der Abgabefrist erscheint dieses Datum bereits jetzt schon als ambitioniert. Medienberichten[1] zufolge sei mancherorts eine erhebliche Anzahl der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern noch gar nicht eingegangen.
Gerade technik-aversen und älteren Menschen falle es zunehmend schwer, erforderliche Daten in die vom Fiskus bereitgestellte Software-Lösung „einzudaddeln“ - selbst wenn die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung vorlägen. Hinzu kommt, dass angeforderte Daten von Bundesland zu Bundesland mitunter variierten.
„Der besondere Aufwand ist für mich nicht abschließend nachvollziehbar“, so Rechtsanwalt Berger, zumal der überwiegende Teil der Daten den Ämtern bereits in digitaler Form vorlägen, es jedoch dem Fiskus mutmaßlich an den notwendigen Schnittstellen fehle, um vorhanden Daten abzurufen. Zwar habe der Steuerzahler einer Mitwirkungspflicht, faktisch muss der Otto-Normalbürger Daten liefern, die der öffentlichen Verwaltung unlängst vorlägen. Nicht selten zeige sicher dieser bereits beim Zugang zu „Mein Elster“ überfordert. Dieser werde „auf die Schnelle“ auch nicht zu erlangen sein. Die für Ende Januar 2023 gesetzte Frist drohe fruchtlos zu verstreichen. Daher bestehe Handlungsbedarf.
Indessen droht weiteres Ungemacht. So stellen sich der Bund der Steuerzahler und Eigentümervereine die Frage, ob bei Hausgrundstücke mit größeren Gärten der volle Bodenrichtwert anzusetzen sei. Erste „Musterverfahren“[2] wurden initiiert. Sofern ein Grundsteuerbescheid bereits ergangen sei, sollte vorsorglich Einspruch dagegen eingelegt werden, meint Rechtsanwalt Berger.
„Menschen, die sich mit der Abgabe der Grundsteuererklärung überfordert fühlen, ist anzuraten , sehr zeitnah einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt mit der Abgabe der Grundsteuererklärung zu beauftragen“, so Rechtsanwalt Berger. Vorab sei abzuklären und sicherzustellen, welche Daten für eine fristgerechte Meldung zwingend erforderlich sind. Es sei bereits „höchste Eisenbahn“, zumal viele Rechtsanwälte und Steuerberater sich bei Anfragen überlastet zeigten und bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sicherstellen könnten die Grundsteuererklärung fristgerecht abzugeben.
Für Rückfragen
Kanzlei Berger
Matthias Berger, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sudetenstraße 25
76694 Forst
Fon: 07251 92 36 111
Fax: 07251 92 36 107
Mail: info@kanzlei-berger.eu
www.kanzlei-berger.eu
[1] Keller, Beim Karlsruher Finanzamt fehlt noch knapp die Hälfte der Grundsteuererklärungen, BNN, https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/beim-karlsruher-finanzamt-fehlt-noch-knapp-die-haelfte-der-grundsteuererklaerungen (Stand 23.01.2023).
[2] Weisenbuger, Steuerzahlerbund: Große Gärten bei der Grundsteuer zu hoch eingestuft, https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/steuerzahlerbund-grosse-gaerten-bei-der-grundsteuer-zu-hoch-eingestuft (Stand: 23.01.2023).
Forst, 23.01.2023
Die Zeit drängt. Bereits mit Ablauf des Monats Januar 2023 sollen Hausbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Trotz Verlängerung der Abgabefrist erscheint dieses Datum bereits jetzt schon als ambitioniert. Medienberichten[1] zufolge sei mancherorts eine erhebliche Anzahl der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern noch gar nicht eingegangen.
Gerade technik-aversen und älteren Menschen falle es zunehmend schwer, erforderliche Daten in die vom Fiskus bereitgestellte Software-Lösung „einzudaddeln“ - selbst wenn die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung vorlägen. Hinzu kommt, dass angeforderte Daten von Bundesland zu Bundesland mitunter variierten.
„Der besondere Aufwand ist für mich nicht abschließend nachvollziehbar“, so Rechtsanwalt Berger, zumal der überwiegende Teil der Daten den Ämtern bereits in digitaler Form vorlägen, es jedoch dem Fiskus mutmaßlich an den notwendigen Schnittstellen fehle, um vorhanden Daten abzurufen. Zwar habe der Steuerzahler einer Mitwirkungspflicht, faktisch muss der Otto-Normalbürger Daten liefern, die der öffentlichen Verwaltung unlängst vorlägen. Nicht selten zeige sicher dieser bereits beim Zugang zu „Mein Elster“ überfordert. Dieser werde „auf die Schnelle“ auch nicht zu erlangen sein. Die für Ende Januar 2023 gesetzte Frist drohe fruchtlos zu verstreichen. Daher bestehe Handlungsbedarf.
Indessen droht weiteres Ungemacht. So stellen sich der Bund der Steuerzahler und Eigentümervereine die Frage, ob bei Hausgrundstücke mit größeren Gärten der volle Bodenrichtwert anzusetzen sei. Erste „Musterverfahren“[2] wurden initiiert. Sofern ein Grundsteuerbescheid bereits ergangen sei, sollte vorsorglich Einspruch dagegen eingelegt werden, meint Rechtsanwalt Berger.
„Menschen, die sich mit der Abgabe der Grundsteuererklärung überfordert fühlen, ist anzuraten , sehr zeitnah einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt mit der Abgabe der Grundsteuererklärung zu beauftragen“, so Rechtsanwalt Berger. Vorab sei abzuklären und sicherzustellen, welche Daten für eine fristgerechte Meldung zwingend erforderlich sind. Es sei bereits „höchste Eisenbahn“, zumal viele Rechtsanwälte und Steuerberater sich bei Anfragen überlastet zeigten und bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sicherstellen könnten die Grundsteuererklärung fristgerecht abzugeben.
Für Rückfragen
Kanzlei Berger
Matthias Berger, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sudetenstraße 25
76694 Forst
Fon: 07251 92 36 111
Fax: 07251 92 36 107
Mail: info@kanzlei-berger.eu
www.kanzlei-berger.eu
[1] Keller, Beim Karlsruher Finanzamt fehlt noch knapp die Hälfte der Grundsteuererklärungen, BNN, https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/beim-karlsruher-finanzamt-fehlt-noch-knapp-die-haelfte-der-grundsteuererklaerungen (Stand 23.01.2023).
[2] Weisenbuger, Steuerzahlerbund: Große Gärten bei der Grundsteuer zu hoch eingestuft, https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/steuerzahlerbund-grosse-gaerten-bei-der-grundsteuer-zu-hoch-eingestuft (Stand: 23.01.2023).