Ihren Fachanwalt für Erbrecht hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Fachanwälte für Erbrecht

Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
Fachanwalt für Erbrecht
Lechstraße 3
86899 Landsberg am Lech
Rechtsanwalt Markus Pöschl
Fachanwalt für Erbrecht
Bahnhofplatz 4g
85540 Haar
Rechtsanwalt Martin Mücke
Fachanwalt für Erbrecht
Schwarzbachtal 51
33824 Werther (Westf.) (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid
Fachanwalt für Erbrecht
Münchner Straße 12
85221 Dachau
Rechtsanwalt Armin Bendlin
Fachanwalt für Erbrecht
Marktplatz 3
71229 Leonberg
Rechtsanwalt Jochen Lehnhoff
Fachanwalt für Erbrecht
Kardinal-Galen-Straße 41
47051 Duisburg
Rechtsanwalt Dr. Thomas Wittich
Fachanwalt für Erbrecht
Werderstraße 40
79379 Müllheim
Rechtsanwältin Annett Seifert
   (5 Bewertungen)
Fachanwältin für Erbrecht
Dr.-Friedrichs-Ring 10
08056 Zwickau
Rechtsanwalt Steffen Schreiber
Fachanwalt für Erbrecht
Nürnberger Straße 32
01187 Dresden
Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Romy Creutz
Fachanwältin für Erbrecht
Markt 5
01662 Meißen

Das Erbrecht

Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ ist eine von der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2005 eingeführte Fachanwaltsbezeichnung. Anfang 2013 waren 1.444 Fachanwälte für Erbrecht bei den Kammern verzeichnet.

Was umfasst das Rechtsgebiet Erbrecht?

Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Erben und Vererben. Hier gibt es einmal den Bereich der Verfügungen von Todes wegen, etwa Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Ferner sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlen letztwillige Verfügungen, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen. Aber auch beim Aufsetzen von eigenen Nachlassregelungen sind Vorschriften und Formalien zu beachten, damit mit dem Nachlass wunschgemäß verfahren wird. Wichtige gesetzliche Regelungen enthält das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1922 – 2385. Ein Fachanwalt für Erbrecht muss sich besonders auskennen mit
  • dem materiellen Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  • dem Internationalen Privatrecht im Erbrecht,
  • der vorweggenommenen Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  • der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  • den steuerrechtlichen Bezügen zum Erbrecht,
  • sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Erbrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Erbrecht eigenständig bearbeitet hat. Mindestens 20 davon müssen rechtsförmliche Verfahren gewesen sein, also z.B. Gerichtsverfahren, aber höchstens zehn Verfahren dürfen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammen. Im Übrigen müssen sich die bearbeiteten Fälle auf alle oben genannten fünf besonderen Kenntnisbereiche beziehen, aus drei Bereichen müssen mindestens jeweils fünf Fälle bearbeitet worden sein. Diese Fallzahlen muss der angehende Fachanwalt anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?