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Übersicht unserer Fachanwälte für Erbrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Bahnhofstraße 21
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Fachanwalt für Erbrecht
Bembergstraße 2-4
42103 Wuppertal
Fachanwalt für Erbrecht
Dorfstraße 28
33739 Bielefeld
Fachanwalt für Erbrecht
Lange Straße 126
76530 Baden-Baden
Fachanwalt für Erbrecht
Giersstraße 22
33098 Paderborn
Fachanwältin für Erbrecht
Hohenzollernstraße 89
80796 München
Fachanwalt für Erbrecht
Lappersdorfer Straße 18
93059 Regensburg
Fachanwalt für Erbrecht
Mühlturmstraße 23
67346 Speyer
Fachanwalt für Erbrecht
Peterstraße 3
99084 Erfurt
Fachanwältin für Erbrecht
Huyssenallee 83
45128 Essen
Das Erbrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Erbrecht?
Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Erben und Vererben. Hier gibt es einmal den Bereich der Verfügungen von Todes wegen, etwa Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Ferner sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlen letztwillige Verfügungen, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen. Aber auch beim Aufsetzen von eigenen Nachlassregelungen sind Vorschriften und Formalien zu beachten, damit mit dem Nachlass wunschgemäß verfahren wird. Wichtige gesetzliche Regelungen enthält das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1922 – 2385. Ein Fachanwalt für Erbrecht muss sich besonders auskennen mit- dem materiellen Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
- dem Internationalen Privatrecht im Erbrecht,
- der vorweggenommenen Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
- der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- den steuerrechtlichen Bezügen zum Erbrecht,
- sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Erbrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Erbrecht eigenständig bearbeitet hat. Mindestens 20 davon müssen rechtsförmliche Verfahren gewesen sein, also z.B. Gerichtsverfahren, aber höchstens zehn Verfahren dürfen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammen. Im Übrigen müssen sich die bearbeiteten Fälle auf alle oben genannten fünf besonderen Kenntnisbereiche beziehen, aus drei Bereichen müssen mindestens jeweils fünf Fälle bearbeitet worden sein. Diese Fallzahlen muss der angehende Fachanwalt anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?