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Übersicht unserer Fachanwälte für Erbrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Schulplatz 3
53545 Linz
Fachanwalt für Erbrecht
Weender Landstaße 6
37073 Göttingen
Fachanwalt für Erbrecht
Berliner Platz 2
97080 Würzburg
Fachanwalt für Erbrecht
Mühlenstraße 2
24582 Bordesholm
Fachanwalt für Erbrecht
Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 27
97980 Bad Mergentheim
Fachanwalt für Erbrecht
Nordstraße 2
58739 Wickede (Ruhr)
Fachanwältin für Erbrecht
Kobellstraße 1
80336 München
Fachanwalt für Erbrecht
Elberfelder Straße 1
58095 Hagen
Fachanwältin für Erbrecht
Grüner Graben 2
02826 Görlitz
Das Erbrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Erbrecht?
Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Erben und Vererben. Hier gibt es einmal den Bereich der Verfügungen von Todes wegen, etwa Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Ferner sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlen letztwillige Verfügungen, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen. Aber auch beim Aufsetzen von eigenen Nachlassregelungen sind Vorschriften und Formalien zu beachten, damit mit dem Nachlass wunschgemäß verfahren wird. Wichtige gesetzliche Regelungen enthält das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1922 – 2385. Ein Fachanwalt für Erbrecht muss sich besonders auskennen mit- dem materiellen Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
- dem Internationalen Privatrecht im Erbrecht,
- der vorweggenommenen Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
- der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- den steuerrechtlichen Bezügen zum Erbrecht,
- sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Erbrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Erbrecht eigenständig bearbeitet hat. Mindestens 20 davon müssen rechtsförmliche Verfahren gewesen sein, also z.B. Gerichtsverfahren, aber höchstens zehn Verfahren dürfen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammen. Im Übrigen müssen sich die bearbeiteten Fälle auf alle oben genannten fünf besonderen Kenntnisbereiche beziehen, aus drei Bereichen müssen mindestens jeweils fünf Fälle bearbeitet worden sein. Diese Fallzahlen muss der angehende Fachanwalt anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?