Ihren Fachanwalt für Erbrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Erbrecht

Rechtsanwältin Dr. Christina Unterberger
Fachanwältin für Erbrecht
Kurfürstendamm 179
10707 Berlin
Rechtsanwalt Michael Pointner
Fachanwalt für Erbrecht
Marktstraße 57
83646 Bad Tölz
Rechtsanwältin Karin Beer
Fachanwältin für Erbrecht
Moltkestraße 21
51643 Gummersbach
Rechtsanwalt Mirko Walbach
   (3 Bewertungen)
Fachanwalt für Erbrecht
Heidelberger Landstraße 202
64297 Darmstadt
Rechtsanwalt Hans Peter Müller
Fachanwalt für Erbrecht
Schillerplatz 10
73033 Göppingen
Rechtsanwalt Hartmut Ahnsehl
Fachanwalt für Erbrecht
Geibelstraße 5
23611 Bad Schwartau
Rechtsanwalt Rudolf Rapps
Fachanwalt für Erbrecht
Residenzplatz 1
87435 Kempten (Allgäu)
Rechtsanwältin Dagmar Biermann
Fachanwältin für Erbrecht
Bahnhofstraße 24-28
73430 Aalen
Rechtsanwalt Reinhard H. Liedgens
Fachanwalt für Erbrecht
Albin-Köbis-Straße 4
51147 Köln

Das Erbrecht

Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ ist eine von der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2005 eingeführte Fachanwaltsbezeichnung. Anfang 2013 waren 1.444 Fachanwälte für Erbrecht bei den Kammern verzeichnet.

Was umfasst das Rechtsgebiet Erbrecht?

Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Erben und Vererben. Hier gibt es einmal den Bereich der Verfügungen von Todes wegen, etwa Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Ferner sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlen letztwillige Verfügungen, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen. Aber auch beim Aufsetzen von eigenen Nachlassregelungen sind Vorschriften und Formalien zu beachten, damit mit dem Nachlass wunschgemäß verfahren wird. Wichtige gesetzliche Regelungen enthält das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1922 – 2385. Ein Fachanwalt für Erbrecht muss sich besonders auskennen mit
  • dem materiellen Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  • dem Internationalen Privatrecht im Erbrecht,
  • der vorweggenommenen Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  • der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  • den steuerrechtlichen Bezügen zum Erbrecht,
  • sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Erbrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Erbrecht eigenständig bearbeitet hat. Mindestens 20 davon müssen rechtsförmliche Verfahren gewesen sein, also z.B. Gerichtsverfahren, aber höchstens zehn Verfahren dürfen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammen. Im Übrigen müssen sich die bearbeiteten Fälle auf alle oben genannten fünf besonderen Kenntnisbereiche beziehen, aus drei Bereichen müssen mindestens jeweils fünf Fälle bearbeitet worden sein. Diese Fallzahlen muss der angehende Fachanwalt anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?