Ihren Fachanwalt für Erbrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Erbrecht

Rechtsanwältin Uta Hervol
Fachanwältin für Erbrecht
Eversbuschstraße 114
80999 München
Rechtsanwalt Martin Hesse
Fachanwalt für Erbrecht
Venloer Straße 383 b
50825 Köln
Rechtsanwalt Dr. Markus Soestwöhner
Fachanwalt für Erbrecht
Bahnhofstraße 7 a
44623 Herne
Rechtsanwalt Andreas Jäger
Fachanwalt für Erbrecht
Morianstraße 3
42103 Wuppertal
Rechtsanwältin Anke Kunze
Fachanwältin für Erbrecht
Meddersheimer Straße 4
55566 Bad Sobernheim
Rechtsanwalt Andreas Krau
   (2 Bewertungen)
Fachanwalt für Erbrecht
Wetzlarer Straße 8 a
35644 Hohenahr
Rechtsanwalt Ralph Martz
Fachanwalt für Erbrecht
Prozessionsweg 2a
69226 Nußloch
Rechtsanwalt William Bauer
   (1 Bewertung)
Fachanwalt für Erbrecht
Hansaring 97
50670 Köln
Rechtsanwalt Sascha Fehsenfeld
Fachanwalt für Erbrecht
Essener Bogen 23
22419 Hamburg
Rechtsanwalt Christoph Stefan Müller-Schott
Fachanwalt für Erbrecht
Landsberger Straße 155
80687 München

Das Erbrecht

Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ ist eine von der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2005 eingeführte Fachanwaltsbezeichnung. Anfang 2013 waren 1.444 Fachanwälte für Erbrecht bei den Kammern verzeichnet.

Was umfasst das Rechtsgebiet Erbrecht?

Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Erben und Vererben. Hier gibt es einmal den Bereich der Verfügungen von Todes wegen, etwa Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Ferner sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlen letztwillige Verfügungen, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen. Aber auch beim Aufsetzen von eigenen Nachlassregelungen sind Vorschriften und Formalien zu beachten, damit mit dem Nachlass wunschgemäß verfahren wird. Wichtige gesetzliche Regelungen enthält das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1922 – 2385. Ein Fachanwalt für Erbrecht muss sich besonders auskennen mit
  • dem materiellen Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  • dem Internationalen Privatrecht im Erbrecht,
  • der vorweggenommenen Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  • der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  • den steuerrechtlichen Bezügen zum Erbrecht,
  • sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Erbrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Erbrecht eigenständig bearbeitet hat. Mindestens 20 davon müssen rechtsförmliche Verfahren gewesen sein, also z.B. Gerichtsverfahren, aber höchstens zehn Verfahren dürfen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammen. Im Übrigen müssen sich die bearbeiteten Fälle auf alle oben genannten fünf besonderen Kenntnisbereiche beziehen, aus drei Bereichen müssen mindestens jeweils fünf Fälle bearbeitet worden sein. Diese Fallzahlen muss der angehende Fachanwalt anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?