Ihren Fachanwalt für Erbrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Erbrecht

Rechtsanwalt Stefan Friedrich
Fachanwalt für Erbrecht
Lange Straße 126
76530 Baden-Baden
Rechtsanwalt Dr. Martin Weber
Fachanwalt für Erbrecht
Friedrichstraße 17-19
52070 Aachen
Rechtsanwältin Dr. Andrea Brandani, M.A.
Fachanwältin für Erbrecht
Schloßstraße 26
12163 Berlin
Rechtsanwältin Uta Hervol
Fachanwältin für Erbrecht
Eversbuschstraße 114
80999 München
Rechtsanwalt Sascha Fehsenfeld
Fachanwalt für Erbrecht
Essener Bogen 23
22419 Hamburg
Rechtsanwältin Brigitte Ketterle-Faber
Fachanwältin für Erbrecht
Schaezlerstraße 17
86150 Augsburg
Rechtsanwältin Karin Beer
Fachanwältin für Erbrecht
Moltkestraße 21
51643 Gummersbach
Rechtsanwalt Mirko Walbach
   (3 Bewertungen)
Fachanwalt für Erbrecht
Heidelberger Landstraße 202
64297 Darmstadt
Rechtsanwältin Stefanie Brielmaier
Fachanwältin für Erbrecht
Marienfelder Chaussee 133
12349 Berlin
Rechtsanwalt Andreas Wirz
   (2 Bewertungen)
Fachanwalt für Erbrecht
Beyerbachstraße 1/Ecke Gutenbergstr.
65830 Kriftel (Zweigniederlassung)

Das Erbrecht

Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ ist eine von der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2005 eingeführte Fachanwaltsbezeichnung. Anfang 2013 waren 1.444 Fachanwälte für Erbrecht bei den Kammern verzeichnet.

Was umfasst das Rechtsgebiet Erbrecht?

Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Erben und Vererben. Hier gibt es einmal den Bereich der Verfügungen von Todes wegen, etwa Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Ferner sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlen letztwillige Verfügungen, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen. Aber auch beim Aufsetzen von eigenen Nachlassregelungen sind Vorschriften und Formalien zu beachten, damit mit dem Nachlass wunschgemäß verfahren wird. Wichtige gesetzliche Regelungen enthält das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1922 – 2385. Ein Fachanwalt für Erbrecht muss sich besonders auskennen mit
  • dem materiellen Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  • dem Internationalen Privatrecht im Erbrecht,
  • der vorweggenommenen Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  • der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  • den steuerrechtlichen Bezügen zum Erbrecht,
  • sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Erbrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Erbrecht eigenständig bearbeitet hat. Mindestens 20 davon müssen rechtsförmliche Verfahren gewesen sein, also z.B. Gerichtsverfahren, aber höchstens zehn Verfahren dürfen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammen. Im Übrigen müssen sich die bearbeiteten Fälle auf alle oben genannten fünf besonderen Kenntnisbereiche beziehen, aus drei Bereichen müssen mindestens jeweils fünf Fälle bearbeitet worden sein. Diese Fallzahlen muss der angehende Fachanwalt anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Erbrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Erbrecht helfen?