Ihren Fachanwalt für Erbrecht hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Fachanwälte für Erbrecht

Rechtsanwältin Astrid Bösch
   (2 Bewertungen)
Fachanwältin für Erbrecht
Heiligenstraße 7
40721 Hilden
Rechtsanwalt Gernot Frietzsche
Fachanwalt für Erbrecht
Rheinstraße 40-42
64283 Darmstadt
Rechtsanwalt Hartmut Ahnsehl
Fachanwalt für Erbrecht
Geibelstraße 5
23611 Bad Schwartau
Rechtsanwalt Jan Koch, Mag. iur.
Fachanwalt für Erbrecht
Münzgasse 29
78462 Konstanz
Rechtsanwalt Dr. Thomas Wittich
Fachanwalt für Erbrecht
Werderstraße 40
79379 Müllheim
Rechtsanwalt Gernot Frietzsche
Fachanwalt für Erbrecht
Görlitzer Straße 19
63110 Rodgau (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Bastian Ruge, LL.M.
Fachanwalt für Erbrecht
Essener Bogen 23
22419 Hamburg
Rechtsanwältin Anke Kunze
Fachanwältin für Erbrecht
Meddersheimer Straße 4
55566 Bad Sobernheim
Rechtsanwalt Stephan F. Meyer
Fachanwalt für Erbrecht
Schlüterstraße 51
10629 Berlin
Rechtsanwalt William Bauer
   (1 Bewertung)
Fachanwalt für Erbrecht
Hansaring 97
50670 Köln

Das Erbrecht

Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ ist eine von der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2005 eingeführte Fachanwaltsbezeichnung. Anfang 2013 waren 1.444 Fachanwälte für Erbrecht bei den Kammern verzeichnet.

Was umfasst das Rechtsgebiet Erbrecht?

Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Erben und Vererben. Hier gibt es einmal den Bereich der Verfügungen von Todes wegen, etwa Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Ferner sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlen letztwillige Verfügungen, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen. Aber auch beim Aufsetzen von eigenen Nachlassregelungen sind Vorschriften und Formalien zu beachten, damit mit dem Nachlass wunschgemäß verfahren wird. Wichtige gesetzliche Regelungen enthält das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1922 – 2385. Ein Fachanwalt für Erbrecht muss sich besonders auskennen mit
  • dem materiellen Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  • dem Internationalen Privatrecht im Erbrecht,
  • der vorweggenommenen Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  • der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  • den steuerrechtlichen Bezügen zum Erbrecht,
  • sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Erbrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Erbrecht eigenständig bearbeitet hat. Mindestens 20 davon müssen rechtsförmliche Verfahren gewesen sein, also z.B. Gerichtsverfahren, aber höchstens zehn Verfahren dürfen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammen. Im Übrigen müssen sich die bearbeiteten Fälle auf alle oben genannten fünf besonderen Kenntnisbereiche beziehen, aus drei Bereichen müssen mindestens jeweils fünf Fälle bearbeitet worden sein. Diese Fallzahlen muss der angehende Fachanwalt anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Erbrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Erbrecht helfen?