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Übersicht unserer Fachanwälte für Erbrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Lappersdorfer Straße 18
93059 Regensburg
Fachanwältin für Erbrecht
Zehnerstraße 29
53498 Bad Breisig
Fachanwältin für Erbrecht
Bahnhofstraße 24-28
73430 Aalen
Fachanwalt für Erbrecht
Am Staden 9
66121 Saarbrücken
Fachanwältin für Erbrecht
Markt 5
01662 Meißen
Fachanwalt für Erbrecht
Archivstraße 3
90408 Nürnberg
Fachanwältin für Erbrecht
Kobellstraße 1
80336 München
Fachanwalt für Erbrecht
Schillerplatz 10
73033 Göppingen
Fachanwalt für Erbrecht
Bendhecker Straße 64
41236 Mönchengladbach
Fachanwältin für Erbrecht
Kurfürstendamm 179
10707 Berlin
Das Erbrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Erbrecht?
Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Erben und Vererben. Hier gibt es einmal den Bereich der Verfügungen von Todes wegen, etwa Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Ferner sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlen letztwillige Verfügungen, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen. Aber auch beim Aufsetzen von eigenen Nachlassregelungen sind Vorschriften und Formalien zu beachten, damit mit dem Nachlass wunschgemäß verfahren wird. Wichtige gesetzliche Regelungen enthält das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1922 – 2385. Ein Fachanwalt für Erbrecht muss sich besonders auskennen mit- dem materiellen Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
- dem Internationalen Privatrecht im Erbrecht,
- der vorweggenommenen Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
- der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- den steuerrechtlichen Bezügen zum Erbrecht,
- sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Erbrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Erbrecht eigenständig bearbeitet hat. Mindestens 20 davon müssen rechtsförmliche Verfahren gewesen sein, also z.B. Gerichtsverfahren, aber höchstens zehn Verfahren dürfen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammen. Im Übrigen müssen sich die bearbeiteten Fälle auf alle oben genannten fünf besonderen Kenntnisbereiche beziehen, aus drei Bereichen müssen mindestens jeweils fünf Fälle bearbeitet worden sein. Diese Fallzahlen muss der angehende Fachanwalt anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Erbrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Erbrecht helfen?