Ihren Fachanwalt für Erbrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Erbrecht

Rechtsanwalt Martin Mohr
Fachanwalt für Erbrecht
Zülpicher Straße 313
50937 Köln
Rechtsanwältin Maria Schachten
Fachanwältin für Erbrecht
Hyssenallee 52-56
45128 Essen
Rechtsanwalt Edgar Bandowski
Fachanwalt für Erbrecht
Neuer Weg 4
58849 Herscheid
Rechtsanwältin Dr. Vanessa Hohenbleicher
Fachanwältin für Erbrecht
Kobellstraße 1
80336 München
Rechtsanwalt Sacha Rotondi
Fachanwalt für Erbrecht
Telegrafenstraße 37/39
42929 Wermelskirchen
Rechtsanwalt Andreas Wirz
   (2 Bewertungen)
Fachanwalt für Erbrecht
Vogesenstraße 8-10
60529 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Volker Koch
Fachanwalt für Erbrecht
Kaiserstraße 54b
66849 Landstuhl
Rechtsanwalt Jürgen Becker
Fachanwalt für Erbrecht
Lüdenscheider Straße 24-26
51688 Wipperfürth
Rechtsanwalt Andreas Jäger
Fachanwalt für Erbrecht
Morianstraße 3
42103 Wuppertal

Das Erbrecht

Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ ist eine von der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2005 eingeführte Fachanwaltsbezeichnung. Anfang 2013 waren 1.444 Fachanwälte für Erbrecht bei den Kammern verzeichnet.

Was umfasst das Rechtsgebiet Erbrecht?

Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Erben und Vererben. Hier gibt es einmal den Bereich der Verfügungen von Todes wegen, etwa Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Ferner sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlen letztwillige Verfügungen, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen. Aber auch beim Aufsetzen von eigenen Nachlassregelungen sind Vorschriften und Formalien zu beachten, damit mit dem Nachlass wunschgemäß verfahren wird. Wichtige gesetzliche Regelungen enthält das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1922 – 2385. Ein Fachanwalt für Erbrecht muss sich besonders auskennen mit
  • dem materiellen Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  • dem Internationalen Privatrecht im Erbrecht,
  • der vorweggenommenen Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  • der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  • den steuerrechtlichen Bezügen zum Erbrecht,
  • sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Erbrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Erbrecht eigenständig bearbeitet hat. Mindestens 20 davon müssen rechtsförmliche Verfahren gewesen sein, also z.B. Gerichtsverfahren, aber höchstens zehn Verfahren dürfen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammen. Im Übrigen müssen sich die bearbeiteten Fälle auf alle oben genannten fünf besonderen Kenntnisbereiche beziehen, aus drei Bereichen müssen mindestens jeweils fünf Fälle bearbeitet worden sein. Diese Fallzahlen muss der angehende Fachanwalt anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Erbrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Erbrecht helfen?