Rechtsanwalt Stephan F. Meyer
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Rechtsanwalt Stephan F. Meyer und sein Team beraten Sie in allen Belangen des Erbrechtes und in angrenzenden Rechtsgebieten, insbesondere dem Gesellschaftsrecht, aber auch dem Familienrecht. Es werden individuelle Lösungen geschaffen, oft auch gemeinsam mit kooperierenden Kollegen, die jeweils außerordentliche Expertisen in den jeweiligen Gebieten besitzen. Die Kanzlei verfügt außerdem über eine effiziente Inkasso-Abteilung.
Was wir bieten
Rechtsanwalt Stephan F. Meyer als Fachanwalt für Erbrecht verfügt über langjährige Berufserfahrung und gewachsene Expertise in den Bereichen:
- Erbrecht und Nachfolgeplanung
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung
- Immobilienrecht
- International Investments
- Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V.
- Berliner Anwaltsverein e.V.
- Forum für Erbrecht e.V.
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
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