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Übersicht unserer Fachanwälte für Familienrecht
Fachanwalt für Familienrecht
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20253 Hamburg
Fachanwältin für Familienrecht
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55566 Bad Sobernheim
Fachanwältin für Familienrecht
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Fachanwältin für Familienrecht
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50672 Köln
Fachanwalt für Familienrecht
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Fachanwältin für Familienrecht
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49084 Osnabrück
Fachanwältin für Familienrecht
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22041 Hamburg
Fachanwältin für Familienrecht
Goßlerstraße 1
37073 Göttingen
Fachanwalt für Familienrecht
Im Ohl 64
58675 Hemer
Das Familienrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Familienrecht?
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse von Familienmitgliedern untereinander, von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, die Namensgebung, die Adoption von Kindern und den wichtigen Bereich von Trennung, Ehescheidung und Unterhalt. Auch die Themen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuungsrecht gehören zum Familienrecht. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 1297 bis 1921 BGB),
- das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
- die Zivilprozessordnung (ZPO),
- das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
- dem materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum
- öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- dem familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrecht,
- dem internationalen Privatrecht im Familienrecht,
- der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Familienrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Familienrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben; gewillkürte Verbundverfahren und Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen werden dabei doppelt gerechnet. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?