Ihren Fachanwalt für Familienrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Familienrecht

Rechtsanwältin Heike Ufer
Fachanwältin für Familienrecht
Overwegstraße 45
45879 Gelsenkirchen
Rechtsanwalt Peter Engelmann
Fachanwalt für Familienrecht
Archivstraße 3
90408 Nürnberg
Rechtsanwalt Dr. Johannes Wewers
Fachanwalt für Familienrecht
Mühlenstraße 16
29221 Celle
Rechtsanwalt Gregor Prozesky
Fachanwalt für Familienrecht
Kolkstraße 1
49356 Diepholz
Rechtsanwalt Sacha Rotondi
Fachanwalt für Familienrecht
Telegrafenstraße 37/39
42929 Wermelskirchen
Rechtsanwältin Ruth Becker-Prox
Fachanwältin für Familienrecht
Zehnthofstraße 58
52349 Düren
Rechtsanwalt Giuseppe Massimiliano Landucci
Fachanwalt für Familienrecht
Kronengasse 21
50667 Köln
Rechtsanwalt Hanns Peter Faber
Fachanwalt für Familienrecht
Kennedyplatz 8
45127 Essen
Rechtsanwältin Gudrun Rolf, LL.M.
Fachanwältin für Familienrecht
Ritterstraße 19
33602 Bielefeld
Rechtsanwältin Andrea Groß
Fachanwältin für Familienrecht
Venloer Straße 383 b
50825 Köln

Das Familienrecht

Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ wird in Deutschland seit 1995 vergeben. Anfang 2013 waren 8.967 Fachanwälte für Familienrecht bei den Kammern verzeichnet. Nach dem Arbeitsrecht handelt es sich damit um die zahlenmäßig zweitstärkste deutsche Fachanwaltschaft.

Was umfasst das Rechtsgebiet Familienrecht?

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse von Familienmitgliedern untereinander, von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, die Namensgebung, die Adoption von Kindern und den wichtigen Bereich von Trennung, Ehescheidung und Unterhalt. Auch die Themen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuungsrecht gehören zum Familienrecht. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 1297 bis 1921 BGB),
  • das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
  • die Zivilprozessordnung (ZPO),
  • das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Ein Fachanwalt im Familienrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum
  • öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • dem familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrecht,
  • dem internationalen Privatrecht im Familienrecht,
  • der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Die internationale Komponente ist dabei von einiger Bedeutung, da es eine steigende Zahl internationaler Eheschließungen und -Scheidungen mit Partnern unterschiedlicher Nationalitäten gibt.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Familienrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Familienrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben; gewillkürte Verbundverfahren und Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen werden dabei doppelt gerechnet. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?