Ihren Fachanwalt für Familienrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Familienrecht

Rechtsanwalt Alois Biebl
Fachanwalt für Familienrecht
Lappersdorfer Straße 18
93059 Regensburg
Rechtsanwalt Nicolai Funk
   (2 Bewertungen)
Fachanwalt für Familienrecht
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
Rechtsanwältin Andrea Groß
Fachanwältin für Familienrecht
Venloer Straße 383 b
50825 Köln
Rechtsanwältin Sylvia Holland
Fachanwältin für Familienrecht
Bahnhofstraße 3
85375 Neufahrn b. Freising
Rechtsanwalt Marcus Spiralski
Fachanwalt für Familienrecht
Heiliger Weg 67-69
44141 Dortmund
Rechtsanwältin Kerstin Titze
Fachanwältin für Familienrecht
Huyssenallee 83
45128 Essen
Rechtsanwältin Uta Hollberg
   (2 Bewertungen)
Fachanwältin für Familienrecht
Hagedorn 4
21682 Stade
Rechtsanwalt JUDr. Gunther Wittenstein
Fachanwalt für Familienrecht
Overfeldweg 63
51371 Leverkusen
Rechtsanwältin Heidrun Stocker
Fachanwältin für Familienrecht
Wallenroder Straße 1
13435 Berlin
Rechtsanwalt Sacha Rotondi
Fachanwalt für Familienrecht
Telegrafenstraße 37/39
42929 Wermelskirchen

Das Familienrecht

Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ wird in Deutschland seit 1995 vergeben. Anfang 2013 waren 8.967 Fachanwälte für Familienrecht bei den Kammern verzeichnet. Nach dem Arbeitsrecht handelt es sich damit um die zahlenmäßig zweitstärkste deutsche Fachanwaltschaft.

Was umfasst das Rechtsgebiet Familienrecht?

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse von Familienmitgliedern untereinander, von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, die Namensgebung, die Adoption von Kindern und den wichtigen Bereich von Trennung, Ehescheidung und Unterhalt. Auch die Themen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuungsrecht gehören zum Familienrecht. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 1297 bis 1921 BGB),
  • das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
  • die Zivilprozessordnung (ZPO),
  • das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Ein Fachanwalt im Familienrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum
  • öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • dem familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrecht,
  • dem internationalen Privatrecht im Familienrecht,
  • der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Die internationale Komponente ist dabei von einiger Bedeutung, da es eine steigende Zahl internationaler Eheschließungen und -Scheidungen mit Partnern unterschiedlicher Nationalitäten gibt.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Familienrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Familienrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben; gewillkürte Verbundverfahren und Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen werden dabei doppelt gerechnet. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Familienrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Familienrecht helfen?