Ihren Fachanwalt für Familienrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Familienrecht

Rechtsanwalt Thomas Stein
Fachanwalt für Familienrecht
Am Zehntenstein 23
65549 Limburg
Rechtsanwalt Stefan Krull
Fachanwalt für Familienrecht
Wetzellplatz 2
31137 Hildesheim
Rechtsanwältin Petra Kansy
Fachanwältin für Familienrecht
Luisenstraße 35
53604 Bad Honnef
Rechtsanwalt Rolf Hörnlein
Fachanwalt für Familienrecht
Daimlerstraße 28
91301 Forchheim
Rechtsanwältin Ottilia L. Solander
Fachanwältin für Familienrecht
Am Römerberg 20
66740 Saarlouis
Rechtsanwältin Martina Rösike
Fachanwältin für Familienrecht
Lewerentzstraße 110
47798 Krefeld
Rechtsanwältin Katharina Mirz
Fachanwältin für Familienrecht
Kobellstraße 1
80336 München
Rechtsanwalt Peter Engelmann
Fachanwalt für Familienrecht
Archivstraße 3
90408 Nürnberg
Rechtsanwältin Dr. Andrea Brandani, M.A.
Fachanwältin für Familienrecht
Schloßstraße 26
12163 Berlin
Rechtsanwältin Kornelia Kotte
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Fachanwältin für Familienrecht
Herforder Straße 261
33609 Bielefeld

Das Familienrecht

Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ wird in Deutschland seit 1995 vergeben. Anfang 2013 waren 8.967 Fachanwälte für Familienrecht bei den Kammern verzeichnet. Nach dem Arbeitsrecht handelt es sich damit um die zahlenmäßig zweitstärkste deutsche Fachanwaltschaft.

Was umfasst das Rechtsgebiet Familienrecht?

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse von Familienmitgliedern untereinander, von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, die Namensgebung, die Adoption von Kindern und den wichtigen Bereich von Trennung, Ehescheidung und Unterhalt. Auch die Themen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuungsrecht gehören zum Familienrecht. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 1297 bis 1921 BGB),
  • das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
  • die Zivilprozessordnung (ZPO),
  • das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Ein Fachanwalt im Familienrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum
  • öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • dem familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrecht,
  • dem internationalen Privatrecht im Familienrecht,
  • der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Die internationale Komponente ist dabei von einiger Bedeutung, da es eine steigende Zahl internationaler Eheschließungen und -Scheidungen mit Partnern unterschiedlicher Nationalitäten gibt.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Familienrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Familienrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben; gewillkürte Verbundverfahren und Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen werden dabei doppelt gerechnet. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Familienrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Familienrecht helfen?