Ihren Fachanwalt für Familienrecht hier finden
Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Familienrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.
Übersicht unserer Fachanwälte für Familienrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Museumstraße 31
22765 Hamburg
Fachanwältin für Familienrecht
Mühlenstraße 12
41236 Mönchengladbach
Fachanwalt für Familienrecht
Münchner Straße 12
85221 Dachau
Fachanwältin für Familienrecht
Wermingser Straße 50
58636 Iserlohn
Fachanwältin für Familienrecht
Schlüterstraße 42
10707 Berlin
Fachanwältin für Familienrecht
Westendstraße 16
01187 Dresden
Fachanwältin für Familienrecht
Dreikönigstraße 18
68723 Schwetzingen
Fachanwältin für Familienrecht
Am Buchenbaum 40/42
47051 Duisburg
Fachanwalt für Familienrecht
Thälmannstraße 32
99974 Mühlhausen/Thüringen
Fachanwalt für Familienrecht
Pariser Straße 42
10707 Berlin
Das Familienrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Familienrecht?
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse von Familienmitgliedern untereinander, von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, die Namensgebung, die Adoption von Kindern und den wichtigen Bereich von Trennung, Ehescheidung und Unterhalt. Auch die Themen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuungsrecht gehören zum Familienrecht. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 1297 bis 1921 BGB),
- das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
- die Zivilprozessordnung (ZPO),
- das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
- dem materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum
- öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- dem familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrecht,
- dem internationalen Privatrecht im Familienrecht,
- der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Familienrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Familienrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben; gewillkürte Verbundverfahren und Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen werden dabei doppelt gerechnet. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Familienrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Familienrecht helfen?