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Übersicht unserer Fachanwälte für Medizinrecht
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Das Medizinrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Medizinrecht?
Das Medizinrecht vereinigt gesetzliche Vorschriften verschiedener Rechtsgebiete. Es regelt einerseits die Rechtsverhältnisse zwischen Arzt und Patient sowie unter Ärzten bzw. zwischen Ärzten und Krankenhäusern, andererseits gehören dazu auch Regelungen über die Berufsausübung der medizinischen Heilberufe und auch über Meldepflichten für bestimmte ansteckende Krankheiten. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
- die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ),
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
- Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Haftung,
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
- Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht und Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
- Vergütungsrecht der Heilberufe,
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
- Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
- Grundzüge des Apothekenrechts,
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Medizinrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Medizinrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 15 um rechtsförmliche Verfahren, bei mindestens 12 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei unterschiedliche der oben genannten besonderen Kenntnisbereiche beziehen. Aus jedem der drei Bereiche müssen mindestens drei Fälle bearbeitet worden sein. Die Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten belegen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Medizinrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Medizinrecht helfen?