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Übersicht unserer Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Overwegstraße 45
45879 Gelsenkirchen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bahnhofstraße 4
32584 Löhne
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Am Wehrhahn 18
40211 Düsseldorf
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bismarckstraße 87
41061 Mönchengladbach
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kaiserstraße 67
69115 Heidelberg
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Maximilianstraße 23 b
67433 Neustadt an der Weinstraße
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kurt-Schumacher-Straße 80
67663 Kaiserslautern
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Emser Platz 2
10719 Berlin
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Salzstraße 13
87435 Kempten (Allgäu)
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wielandstraße 34
12159 Berlin
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht?
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt einerseits die Rechtsverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern, andereseits auch die rechtlichen Gegebenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. In beiden Teilgebieten spielen vertragliche Vereinbarungen eine erhebliche Rolle, insbesondere der Mietvertrag und die Hausordnung sowie – bei der Eigentümergemeinschaft – die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 535 ff. BGB),
- das Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
- die Zivilprozessordnung (ZPO).
- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Mindestens 60 müssen thematisch aus den Bereichen- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht
FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?