Ihren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hier finden
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Übersicht unserer Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hüttenstraße 1
40215 Düsseldorf
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mädewalder Weg 61
12621 Berlin
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hermann-Löns-Straße 56 a
44623 Herne
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mühlenstraße 16
29221 Celle
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Löhestraße 11
95444 Bayreuth
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Burggrafenstraße 1
40545 Düsseldorf
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mönchelsstraße 27
99867 Gotha
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tempelhofer Damm 145
12099 Berlin
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bismarckstraße 87
41061 Mönchengladbach
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Oppenhoffallee 19
52066 Aachen
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht?
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt einerseits die Rechtsverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern, andereseits auch die rechtlichen Gegebenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. In beiden Teilgebieten spielen vertragliche Vereinbarungen eine erhebliche Rolle, insbesondere der Mietvertrag und die Hausordnung sowie – bei der Eigentümergemeinschaft – die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 535 ff. BGB),
- das Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
- die Zivilprozessordnung (ZPO).
- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Mindestens 60 müssen thematisch aus den Bereichen- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht
FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?