Ihren Fachanwalt für Steuerrecht hier finden

Der Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ gehört zu den ältesten der in Deutschland verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen. Anfang 2013 waren 4.795 Fachanwälte für Steuerecht bei den Kammern registriert. Es handelt sich damit um eine der zahlenmäßig stärksten Fachanwaltsrichtungen.

Übersicht unserer Fachanwälte für Steuerrecht

Rechtsanwalt Dr. Peter Meides, LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht
Eckenheimer Landstraße 46-48
60318 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Hans-Georg Küffner
Fachanwalt für Steuerrecht
Vor Vierhausen 50b
27721 Ritterhude
Rechtsanwalt Ernst Burgmair
Fachanwalt für Steuerrecht
Sparkassenplatz 9
85221 Dachau
Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Fachanwalt für Steuerrecht
Kobellstraße 10
80336 München
Rechtsanwalt Karl Nießler
Fachanwalt für Steuerrecht
Grabenstraße 16-18
65549 Limburg
Rechtsanwalt Dr. iur. Hermann Fries
Fachanwalt für Steuerrecht
Koblenzer Straße 29
57072 Siegen
Rechtsanwältin Roswitha Prowatke, LL.M.
Fachanwältin für Steuerrecht
An der Pauluskirche 3-5
50677 Köln
Rechtsanwalt Bastian Ruge, LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht
Essener Bogen 23
22419 Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Peter Meides, LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht
Parkstraße 1
61118 Bad Vilbel (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Rainer Froese, LL.M. oec.
Fachanwalt für Steuerrecht
Bonner Straße 172-176
50968 Köln

Das Steuerrecht

Was umfasst das Rechtsgebiet Steuerrecht?

Das Steuerrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt. Einige der wichtigsten sind
  • die Abgabenordnung (AO),
  • das Einkommenssteuergesetz (EStG),
  • das Umsatzsteuergesetz (UStG),
  • das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG),
  • das Gewerbesteuergesetz (GewStG),
  • das Körperschaftsteuergesetz (KStG).
Die Steuersätze vieler Steuern sowie deren Erhebung sind Sache der Bundesländer (z.B. Grunderwerbssteuer) oder auch der Gemeinden (z.B. Hebesätze der Gewerbesteuer). Ein Fachanwalt im Steuerrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
  • dem allgemeinen Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
  • dem besonderen Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten Einkommens-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, und im
  • Steuerstrafrecht sowie den Grundzügen des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts und des Zollrechts.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Steuerrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen unter Beweis gestellt werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 50 Rechtsfälle aus den oben genannten Bereichen des Steuerrechts eigenständig bearbeitet hat. Von den drei Steuerarten
  • Einkommens-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
  • Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
müssen jeweils mindestens fünf Fälle bearbeitet worden sein. Bei mindestens zehn Fällen muss es sich um rechtssförmliche Verfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren) gehandelt haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Unterlagen nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?