Ihren Fachanwalt für Strafrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwalt Oliver Ahegger
Fachanwalt für Strafrecht
Residenzplatz 1
87435 Kempten (Allgäu)
Rechtsanwalt Michael Donath
Fachanwalt für Strafrecht
Neue Straße 11
74523 Schwäbisch Hall
Rechtsanwalt Markus J. Herzog
Fachanwalt für Strafrecht
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz
Rechtsanwalt Bernd Eickelberg
Fachanwalt für Strafrecht
Von-Alten-Straße 9
30938 Burgwedel
Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Strafrecht
Lederergasse 31
84130 Dingolfing (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Urs G. Heck
Fachanwalt für Strafrecht
Kaiserstraße 55
72764 Reutlingen
Rechtsanwalt Daniel Petrovic
Fachanwalt für Strafrecht
Mauerstraße 36
72764 Reutlingen
Rechtsanwalt Tom Heindl
Fachanwalt für Strafrecht
Promenadeplatz 11
80333 München
Rechtsanwalt Michael Weiss
Fachanwalt für Strafrecht
Von-der-Tann-Straße 45
86159 Augsburg
Rechtsanwalt Andreas Bonnen
Fachanwalt für Strafrecht
Batteriestraße 1
41460 Neuss

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?