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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwalt Thomas Betzelt
Fachanwalt für Strafrecht
Albestraße 21
12159 Berlin
Rechtsanwalt Michael Windisch
Fachanwalt für Strafrecht
Schumannstraße 12
08056 Zwickau
Rechtsanwalt Dr. iur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Strafrecht
Kreuzberger Ring 64
65205 Wiesbaden
Rechtsanwalt Ulrich Bambor
Fachanwalt für Strafrecht
Im Defdahl 10 B
44141 Dortmund
Rechtsanwalt Christian Lange
Fachanwalt für Strafrecht
Feldstraße 60
20357 Hamburg
Rechtsanwalt Wolfgang Wehn
Fachanwalt für Strafrecht
Oranienstraße 14
57072 Siegen
Rechtsanwalt Dr. Jost Hartman-Hilter
Fachanwalt für Strafrecht
Marktstraße 57
83646 Bad Tölz
Rechtsanwalt Uwe Kunik
Fachanwalt für Strafrecht
Hirtenstraße 13
19230 Hagenow
Rechtsanwalt Thomas Schnädelbach
Fachanwalt für Strafrecht
Wilhelmstraße 34
65183 Wiesbaden
Rechtsanwalt Dr. jur. Christof von Schledorn, LL.M., LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht
Graf-Tiemo-Weg 15
94036 Passau

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?