Ihren Fachanwalt für Strafrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwalt Jörg Meringer
Fachanwalt für Strafrecht
Dr.-Enders-Straße 5
95030 Hof
Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Gubitz
Fachanwalt für Strafrecht
Dänische Straße 15
24103 Kiel
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Thomas Pilling
Fachanwalt für Strafrecht
Splieterstraße 10
48231 Warendorf
Rechtsanwältin Sabine Kleinke
Fachanwältin für Strafrecht
Hohetorwall 1a
38118 Braunschweig
Rechtsanwältin Susanne Rüsken
Fachanwältin für Strafrecht
Kennedyplatz 8
45127 Essen
Rechtsanwalt Christian J. Wowra
Fachanwalt für Strafrecht
Friedrichstraße 134
10117 Berlin
Rechtsanwalt Steffen Wilfried Hammer
Fachanwalt für Strafrecht
Plettenbergstraße 59
78628 Rottweil (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Christian Mertens
Fachanwalt für Strafrecht
Zülpicher Straße 83
50937 Köln
Rechtsanwalt Helmut Schneider
Fachanwalt für Strafrecht
Burgstraße 39
67659 Kaiserslautern
Rechtsanwalt Carsten Herrle
Fachanwalt für Strafrecht
Harmsstraße 83
24114 Kiel

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?