Ihren Fachanwalt für Strafrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwalt Markus J. Herzog
Fachanwalt für Strafrecht
Rhein-Mosel-Straße 44
56281 Emmelshausen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Stephan Lucas
Fachanwalt für Strafrecht
Neuhauser Straße 1 (Fußgängerzone)
80331 München
Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes
Fachanwalt für Strafrecht
Ostenhellweg 27-29
44135 Dortmund
Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Fachanwalt für Strafrecht
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Strafrecht
Dr.-Ulrich-Weg 1
85435 Erding
Rechtsanwältin Silvia Wunderle
Fachanwältin für Strafrecht
Von-der-Tann-Straße 45
86159 Augsburg
Rechtsanwalt Moritz Heusinger
Fachanwalt für Strafrecht
Seydelstraße 15
10117 Berlin
Rechtsanwalt Dr. iur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Strafrecht
Kreuzberger Ring 64
65205 Wiesbaden
Rechtsanwalt Christian Mertens
Fachanwalt für Strafrecht
Zülpicher Straße 83
50937 Köln
Rechtsanwalt Steffen Wilfried Hammer
Fachanwalt für Strafrecht
Plettenbergstraße 59
78628 Rottweil (Zweigniederlassung)

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Strafrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Strafrecht helfen?