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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwalt Peter Schmidt
Fachanwalt für Strafrecht
Fackenburger Allee 22
23554 Lübeck
Rechtsanwalt Dr. jur. Christof von Schledorn, LL.M., LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht
Graf-Tiemo-Weg 15
94036 Passau
Rechtsanwalt Michael Aßhauer
Fachanwalt für Strafrecht
Elberfelder Straße 1
58095 Hagen
Rechtsanwalt Urs G. Heck
Fachanwalt für Strafrecht
Kaiserstraße 55
72764 Reutlingen
Rechtsanwalt Ulrich Bambor
Fachanwalt für Strafrecht
Im Defdahl 10 B
44141 Dortmund
Rechtsanwalt Michael Haizmann
Fachanwalt für Strafrecht
Prüfeninger Straße 106
93049 Regensburg
Rechtsanwalt Michael Blum
Fachanwalt für Strafrecht
Bundesallee 217
42103 Wuppertal
Rechtsanwalt Kay Hofheinz
Fachanwalt für Strafrecht
Hauptstraße 26
34431 Marsberg
Rechtsanwältin Yosma Karagöz
Fachanwältin für Strafrecht
Knesebeckstraße 83
10623 Berlin
Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
Fachanwalt für Strafrecht
Schöfferstraße 8
55116 Mainz

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Strafrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Strafrecht helfen?