Ihren Fachanwalt für Strafrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwalt Andreas Buchheister
Fachanwalt für Strafrecht
Brandenburger Straße 36
39307 Genthin
Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi
Fachanwalt für Strafrecht
Palmaille 52
22767 Hamburg
Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Fachanwalt für Strafrecht
Rhein-Mosel-Straße 44
56281 Emmelshausen
Rechtsanwalt Mark Fischer
Fachanwalt für Strafrecht
Gleißbühlstraße 10
90402 Nürnberg
Rechtsanwalt Walter M. Huber
Fachanwalt für Strafrecht
Obere Hauptstraße 10
85354 Freising
Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Strafrecht
Lederergasse 31
84130 Dingolfing (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Christian Lange
Fachanwalt für Strafrecht
Feldstraße 60
20357 Hamburg
Rechtsanwältin Antje Böckl
Fachanwältin für Strafrecht
Rittergasse 10
07545 Gera
Rechtsanwalt Ralf Stelling
Fachanwalt für Strafrecht
Am Teich 10
24534 Neumünster
Rechtsanwalt Arik Thaye Bredendiek
Fachanwalt für Strafrecht
Bismarckstraße 14
35037 Marburg

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Strafrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Strafrecht helfen?