Ihren Fachanwalt für Versicherungsrecht hier finden
Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Versicherungsrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.
Übersicht unserer Fachanwälte für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Duisburger Straße 137
40479 Düsseldorf
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Stettenstraße 10
86150 Augsburg
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Kaiserstraße 74
63065 Offenbach am Main
Fachanwalt für Versicherungsrecht
An der Burgermühle 4
83022 Rosenheim
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Schloßgasse 20
07743 Jena
(2 Bewertungen)
Fachanwalt für Versicherungsrecht Friedrichstraße 17-19
52070 Aachen
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ostendstraße 229-231
90482 Nürnberg
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Frankfurter Straße 112
34121 Kassel
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Schwanenwall 9
44135 Dortmund
Das Versicherungsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Versicherungsrecht?
Das Versicherungsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Es regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse zwischen Versicherern und Versicherten und den Bereich der staatlichen Versicherungsaufsicht. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
- das Versicherungsvertragsgesetz (VVG),
- das Strafgesetzbuch (z.B. §§ 263, Betrug und 265, Versicherungsmissbrauch).
- dem allgemeinen Versicherungsvertragsrecht und den Besonderheiten der Prozessführung,
- dem Recht der Versicherungsaufsicht,
- den Grundzügen des internationalen Versicherungsrechts,
- dem Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
- dem Sachversicherungsrecht (insbesondere dem Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Haus-rat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
- dem Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-,Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
- dem Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere dem Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
- dem Rechtsschutzversicherungsrecht,
- den Grundzügen des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Versicherungsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Versicherungsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens zehn um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Bereiche stammen, dabei müssen auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?