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Übersicht unserer Fachanwälte für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Kaiserstraße 55
72764 Reutlingen
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erthalstraße 4
63739 Aschaffenburg
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Seydelstraße 15
10117 Berlin
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Friedrichstraße 17-19
52070 Aachen
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Fachanwalt für Versicherungsrecht Rotbuchenstraße 1
81547 München
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Clausstraße 72
09126 Chemnitz
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Kreuzstraße 31-33
55543 Bad Kreuznach
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Lichtentaler Straße 61
76530 Baden-Baden
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Eppendorfer Weg 56
20259 Hamburg
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Konrad-Adenauer-Platz 6
56427 Siershahn
Das Versicherungsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Versicherungsrecht?
Das Versicherungsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Es regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse zwischen Versicherern und Versicherten und den Bereich der staatlichen Versicherungsaufsicht. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
- das Versicherungsvertragsgesetz (VVG),
- das Strafgesetzbuch (z.B. §§ 263, Betrug und 265, Versicherungsmissbrauch).
- dem allgemeinen Versicherungsvertragsrecht und den Besonderheiten der Prozessführung,
- dem Recht der Versicherungsaufsicht,
- den Grundzügen des internationalen Versicherungsrechts,
- dem Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
- dem Sachversicherungsrecht (insbesondere dem Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Haus-rat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
- dem Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-,Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
- dem Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere dem Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
- dem Rechtsschutzversicherungsrecht,
- den Grundzügen des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Versicherungsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Versicherungsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens zehn um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Bereiche stammen, dabei müssen auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?