Rechtsanwalt Dr. Andreas Gronimus
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Rechtsanwalt Dr. Andreas Gronimus ist seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen und verantwortete zugleich 1989 bis 2016 als Syndikusanwalt beim Deutschen BundeswehrVerband e.V. die Bereiche Mitbestimmung, Arbeits- und Beamtenrecht sowie Europarecht, seit 2001 auch als Verbandssyndikus die vereinsrechtlichen Fragestellungen. 2016 gehörte er der Sozietät Heinle Baden Redeker in Bonn-Bad Godesberg an. Er praktiziert vornehmlich auf diesem Gebiet, insbesondere im Personalvertretungsrecht (einschließlich Soldatenbeteiligungsrecht, Recht der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebsvertretungen der alliierten Stationierungsstreitkräfte), im Beamten- und Disziplinarrecht, im Wehrrecht, im Arbeitsrecht v.a. des öffentlichen Dienstes, und im Recht der Gewerkschaften und Berufsverbände, aber auch im Verfassungsrecht, in Fragen des europäischen Rechts (Recht der EU, EMRK), und in anderen Teilgebieten des Besonderen Verwaltungsrechts. Er verfügt über langjährige eigene forensische Erfahrung vor zahlreichen deutschen Obergerichten (Revisions- und Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts, diverse Oberverwaltungsgerichte), und hat auch Verfahren vor dem BVerfG, EuGH und dem EGMR betreut.
Dr. Gronimus ist Dozent bei mehreren Anbietern für Fragen des Personalvertretungsrechts und des Soldatenbeteiligungsrechts. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Die Personalvertretung“ und publiziert seit 1985 auch in verschiedenen weiteren Fachzeitschriften (z.B. „Der Personalrat“, „Neue Zeitschrift für Wehrrecht“, „Zeitschrift für Personalvertretungsrecht“). Neben zahlreichen Veröffentlichungen zu Einzelthemen ist Dr. Gronimus Mitverfasser des „Gesamtkommentars Öffentliches Dienstrecht“ (GKÖD), Band V, zum Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder („Fischer/Goeres/Gronimus“), Mitautor des Handbuches „Privatisierung“ (Teilgebiet Personalgestellung) und Autor des Standardkommentars zum Soldatenbeteiligungsgesetz („Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen“, 7. Auflage 2012). Hinzuweisen ist ferner auf seine Kommentierungen zum Bundespersonalvertretungsgesetz („Beteiligungsrechte der Personalvertretungen“, 8. Auflage 2014) und zur „Personalratswahl im Bundesdienst“ (6. Auflage 2012, zusammen mit Rechtsanwälten Nicole Knorz und Christian Wienzeck).
Dr. Gronimus hat auch zahlreiche personalvertretungsrechtliche wie auch dienstrechtliche Mandate im Bereich der Nachrichtendienste betreut und ist in diesem Zusammenhang seitens des Bundesnachrichtendienstes zu sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten zugelassen worden.
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