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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Recht des öffentlichen Dienstes

Rechtsanwältin Michaela Hocher
Weidenweg 1 B
18182 Rövershagen
Rechtsanwalt Norbert Fattler
Koblenzer Straße 96
53177 Bonn
Rechtsanwältin Nicole Weber
Prinz-Georg-Straße 104
40479 Düsseldorf
Rechtsanwalt René Berger
Kurfürstendamm 130
10711 Berlin
Rechtsanwalt Kay Hofheinz
Hauptstraße 26
34431 Marsberg
Rechtsanwalt Dr. Markus Bock
Gräfstraße 41
60486 Frankfurt am Main

Recht des öffentlichen Diensten - Kurzinfo:

Das Recht des öffentlichen Dienstes beinhaltet die Vorschriften und Vorgaben für Beamte, für aufgrund des öffentlichen Rechts Beschäftigte (z.B. Richter, Soldaten, Rechtsreferendare) und für Angestellte im öffentlichen Dienst. Ein anderer Begriff für den öffentlichen Dienst ist der sog. Staatsdienst. Teilbereiche des Rechts des öffentlichen Dienstes sind unter anderem das Beamtenrecht oder das Personalvertretungsrecht. Wichtige Regelungswerke finden sich im Beamtenstatusgesetz, dem Bundesbeamtengesetz, dem Bundesbesoldungsgesetz und weiteren landesrechtlichen Vorschriften, wie z.B. dem Landesbeamtengesetz.

Beamtenrecht

Das Beamtenrecht ist dem besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnen. Es beinhaltet unter anderem Vorschriften zur Ernennung der Beamten, zur Beendigung des Beamtenverhältnisses oder zu der rechtlichen Stellung eines Beamten. Da weder Betriebsverfassungsgesetz noch Mitbestimmungsgesetz bei Beamten Anwendung findet, gibt es im Beamtenrecht das Personalvertretungsrecht. Es findet seine rechtlichen Grundlagen in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder.

Weitere dienstrechtliche Vorschriften

Ebenfalls zum Recht des öffentlichen Dienstes zählt das Soldatenrecht (z.B. das Soldatengesetz). Für Angestellte im öffentlichen Dienst werden arbeitsrechtliche Vorgaben durch Tarifvertrag vereinbart, der im weiteren Sinne auch zum Recht des öffentlichen Dienstes gezählt wird.

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