Rechtsanwalt Holger Mantze
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Ich berate im Immobilienbereich Privatleute, Bauunternehmen, Werkunternehmen und auch Projektentwicklungsgesellschaften. Die Vertretung übernehme ich auch gegenüber Behörden, vor samtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor sämtlichen Verwaltungsgerichten.
Ein weiter Schwerpunktbereich ist die Beratung von mittelständischen Unternehmen im Gesellschafts- und Handelsrecht, die Beratung und Vertretung gegenüber Behörden und auch m Arbeitsrecht.
Daneben ist ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Beratung bei der Nachfolgeregelung, Testaments- und Erbvertragsgestaltung, von Privatleuten und Unternehmern, aber auch die Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, auch mit internationalem Bezug. Ein Netzwerk von Kollegen mit Anwaltszulassungen im Ausland sichert eine Vertretung vor Ort, soweit das notwendig ist.
Seit Jahrzehnten bin ich sowohl anwaltlich, als auch in mittelständischer Unternehmen tätig gewesen, und nicht nur in den Schwerpunktbereichen. Kompetente, engagierte Beratung und Vertretung ist ein Teil des Erfolges.
Gern kann jederzeit ein Termin vereinbart werden, auch kurzfristig. In dringenden Fälle auch Abends und am Wochenende.
Mandatsvereinbarungen schließe ich grundsätzlich nur nach einem persönlichen Gespräch, nicht über das Internet etc. Für eine Erstberatung berechne ich 150,00 € zzgl der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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