Rechtsanwalt Torsten Hinrichs
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Geschichte und Informationen
Seit 1913 werden auf ca. 200 m2 in den Räumlichkeiten am Neuen Weg 61 in Norden die rechtlichen Interessen der Mandanten mit hoher Fachkompetenz, zugleich aber auch mit Verständnis für die Sorgen und Nöte der Klienten, vertreten. Eine moderne EDV, umfangreiche Fachliteratur sowie der Zugriff auf juristische Online-Datenbanken gewährleisten höchste Beratungsqualität.
Von der Kanzleieröffnung bis ins Jahr 1971 zeichnete Friedrich Fremer für die Geschäfte verantwortlich. Ihm folgte sein Sohn Hero Fremer, der über 40 Jahre (von 1953 bis 1996 als Rechtsanwalt, von 1956 - 1996 zugleich als Notar) tätig war und die Kontinuität des Kanzleigründers fortsetzte. Im Herbst 1978 zog es den jetzigen Seniorpartner, Rechtsanwalt Karl Kirsch, nach Ostfriesland. Er wurde 1981 zum Notar bestellt und übt sein Amt seit 1994 gemeinsam mit Rechtsanwalt Torsten Hinrichs in einer Sozietät aus.
Seit dem Wegfall der Zulassungsbeschränkung ist die gerichtliche Vertretung in allen Angelegenheiten vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland möglich.
Torsten Hinrichs ist seit 1994 zugelassen und bearbeitet die weit überwiegende Zahl der Mandate über nahezu alle Bereiche anwaltlicher Tätigkeit. Er ist für Sie im Kauf-, Vertrags-, und Familienrecht der richtige Ansprechpartner. Schwerpunkte sind vor allem das Miet-, Verkehrs- und allgemeine Zivilrecht, insbesondere mit Bezug zum Internetrecht. RA Hinrichs ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Mietrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie seit 01.10.2004 Vertragsanwalt des Haus- und Grundeigentümer Vereins Norden e.V.
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