Ihren Anwalt für Akteneinsicht hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Akteneinsicht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Rechtsanwälte für Akteneinsicht

Rechtsanwalt Thomas Derstroff
Bismarckstraße 1
66482 Zweibrücken
Rechtsanwältin Heidemarie Kuhlmey
Kleiner Ostring 99
70374 Stuttgart
Rechtsanwalt Daniel Tabaka
Mühlenstraße 4
36124 Eichenzell
Rechtsanwalt Karsten Hinz
Rähnitzgasse 23
01097 Dresden
Rechtsanwältin Karin Beer
Moltkestraße 21
51643 Gummersbach
Rechtsanwalt Christian Mertens
Zülpicher Straße 83
50937 Köln
Rechtsanwältin Stefanie Maas
Vierinhausen 81a
42857 Remscheid
Rechtsanwältin Julia Lehnfeld
Alte Gasse 38
60313 Frankfurt am Main

Wann erhält wer Einsicht in die Ermittlungsakte, Ihre Patientenakte oder sonstigen Behördenakte?

Gründe für die Akteneinsicht

Die Gründe Akteneinsicht nehmen zu wollen sind vielfältig: In vielen Fällen ist eine Akteneinsicht erforderlich, um eigene Rechte zu wahren oder geltend zu machen. Soll z. B. ein Patientenanwalt einen Arzt wegen einem Behandlungsfehler auf Schadensersatz verklagen, benötigt er Akteneinsicht, um die notwendigen Informationen über Befunde und die Behandlung zu bekommen. Beim Vorwurf einer Straftat benötigt der beauftragte Anwalt oder Pflichtverteidiger Akteneinsicht für die Strafverteidigung. Im Sozialrecht ist die Akteneinsicht ebenfalls oft notwendig, um z. B. einen Anspruch auf Wohngeld oder Erwerbsminderungsrente geltend machen zu können.

Das Recht auf Akteneinsicht

Das Recht auf Akteneinsicht ergibt sich grundsätzlich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör bei Gerichtsverfahren oder im Verwaltungsverfahren. Das Akteneinsichtsrecht beschreibt das Recht eines Betroffenen, in Akten zu seinem Verfahren Einsicht zu nehmen. Das Recht auf Akteneinsicht kann sich darauf beschränken nur am Aufbewahrungsort Einsicht in die Akte zu nehmen. In anderen Fällen erstreckt sich das Recht auf Akteneinsicht darauf, die Akte sogar mitzunehmen oder sie zumindest zu kopieren.

Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Akteneinsicht

Der Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich direkt aus dem Gesetz und ist - abhängig von der Art der Akte und dem Verfahren - in unterschiedlichen Gesetzen enthalten. Für Beschuldigte einer Straftat ist der Anspruch auf Akteneinsicht in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt, beim Bußgeldbescheid ergibt sich der Anspruch auf Akteneinsicht aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), für Beteiligte im Zivilprozess ist der Anspruch auf Akteneinsicht in der Zivilprozessordnung (ZPO) normiert und bei Verwaltungsverfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Daneben enthalten das Sozialgesetzbuch (SGB), das Familienverfahrensgesetz (FamFG) oder das Strafvollzugsgesetz (StVollZG) ebenfalls Normen, die einen Anspruch auf Akteneinsicht gewähren.

Fragen Sie einen Experten

Das Recht auf Akteneinsicht ist also sehr vielfältig und ergibt sich aus unterschiedlichen Vorschriften – Akteneinsicht muss in der Regel beantragt werden. Dabei kann sie aber auch z. B. aus Datenschutzgründen beschränkt werden. Wollen Sie Einsicht in eine Akte nehmen: Beantragen Sie die Akteneinsicht mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes, der sich auf dem Rechtsgebiet Ihres Falles auskennt. Den richtigen Rechtsanwalt finden Sie leicht mit dem Anwalt-Suchservice!

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für Akteneinsicht für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für Akteneinsicht gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt für Akteneinsicht helfen?