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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Beleidigung

Rechtsanwältin Bianca Jörg
   (1 Bewertung)
Walther-Rathenau-Straße 9
64521 Groß-Gerau
Rechtsanwalt Thilo Arnhold
Dossenheimer Landstraße 11
69121 Heidelberg
Rechtsanwalt Harald Küsel
Josephinenstraße 35
04317 Leipzig
Rechtsanwalt Heinz R. Schmitt
Wanheimer Straße 71
47053 Duisburg
Rechtsanwalt Thomas Erven
Am Justizzentrum 7
50939 Köln
Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Thomas Betzelt
Friedrich-Engels-Straße 25
15711 Königs Wusterhausen (Zweigniederlassung)

Infos zur Beleidigung

Straftatbestand der Beleidigung

Der Straftatbestand der Beleidigung soll den grundrechtlichen Schutz der persönlichen Ehre gewährleisten. Die Beleidigung ist deshalb ein Ehrdelikt, das jede nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen unter Strafe stellt. Die Beleidigung bezieht sich auf die Missachtung oder Verletzung der persönlichen Ehre. Die Beleidigung ist von der Verleumdung und der üblen Nachrede abzugrenzen. Die Verleumdung bezieht sich auf falsche Tatsachenbehauptungen, die üble Nachrede auf jede herabwürdigende Tatsachenbehauptung, die nicht nachweisbar ist.

Formen der Beleidigung

Es gibt viele Formen der Beleidigung: Prinzipiell kann jede Äußerung eine Beleidigung sein, die geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen. Das Strafrecht fasst den Begriff "Äußerung" dabei weit, so dass eine Beleidigung nicht nur verbal erfolgen kann, sondern auch schriftlich, bildlich oder durch schlüssiges Verhalten ("Stinkefinger").

Strafrechtliche Verfolgung der Beleidigung

Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Neben der Anzeige muss ein Betroffener also auch Strafantrag stellen, damit die Beleidigung strafrechtlich verfolgt wird. Als Strafe für die Beleidigung sieht die Strafprozessordnung (StPO) Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. In Kombination mit einer Tätlichkeit (Schubsen, Schläge etc.) kann die Beleidigung sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Zivilrechtliche Folgen der Beleidigung

Die Beleidigung kann außerdem zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Zum Beispiel kann die Beleidigung ein Kündigungsgrund für Dauerschuldverhältnisse sein (Arbeitsvertrag, Mietverhältnis etc.). Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen enthält das Zivilrecht zudem einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn man Opfer einer schwerwiegenden Beleidigung wurde.

Straffreies Fluchen oder strafbare Beleidigung?

Die Beantwortung der Frage, wann Fluchen strafbare Beleidigung ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Während man einen Polizisten zwar durchaus als "Bulle" bezeichnen darf, ist hingegen die Bezeichnung als "Clown" eine Beleidigung. Während man den Chef weder als "Idiot" noch als "faulen Sack" bezeichnen sollte, darf man einen Falschparker auf einem Behindertenparkplatz durchaus "Parkplatzschwein" nennen. Ein Rechtsanwalt, der sich sowohl mit der strafrechtlichen Einordnung als auch den zivilrechtlichen Konsequenzen einer Beleidigung auskennt, beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen zu diesem Thema. Finden Sie leicht mit dem Anwalt-Suchservice!

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?